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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „dienstfrei“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.07.2007
- 17 P 05.3061 -
Faschingsdienstag: Kein Anspruch auf Arbeitsbefreiung aus regionalem Gewohnheitsrecht
Unter Vorbehalt gewährte Dienstbefreiung begründet keine betriebliche Übung
Gewährt eine Verwaltung ihren Mitarbeitern jährlich an Faschingsdienstag unter dem Vorbehalt "sofern dies dienstlich möglich ist" dienstfrei, kann sich der Mitarbeiter zu einem Zeitpunkt, an dem der freie Nachmittag nicht mehr gewehrt wird, nicht auf eine betriebliche Übung berufen. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Der Antragssteller des zugrunde liegenden Streitfalls ist Personalrat beim Bezirk Oberbayern. Ab dem Jahr 2001 wurde die Arbeitszeit an Faschingsdienstag beim Bezirk jährlich jeweils über ein Rundschreiben derart geregelt, dass die Arbeitszeit um 12 Uhr endete und der Faschingsdienstag als halber Arbeitstag galt. Im Jahr 2004 wurde in der Bezirksverwaltung probeweise eine neue Dienstvereinbarung zur Arbeitszeitregelung eingeführt, die neue Sollarbeitszeiten regelte. Dies wurde vom Betroffenen anerkannt und führte mit einem Schreiben vom Januar 2005 dazu, dass der freie Nachmittag am Faschingsdienstag für alle Beschäftigten des Bezirks künftig entfiel.... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.01.2010
- 2 Sa 454/08 und 4 Sa 16/09, 4 Sa 23/09 (26.11.2009), 6 Sa 92/09 (16.12.2009); 5 Sa 341/08, 5 Sa 17/09 (22.12.2009) -
Keine Vergütung der arbeitsfreien Anwesenheitszeiten auf Forschungsschiff der Bundeswehr als Bereitschaftsdienst
Bloße Anwesenheit an Bord außerhalb der Arbeitszeit kann nicht als Bereitschaftsdienst gewertet werden
Die angestellten Seeleute auf den Forschungsschiffen der Bundeswehr (WT 71 in Eckernförde) können ganz überwiegend keine Bezahlung der Anwesenheitszeiten an Bord außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit verlangen. Es handelt sich bei diesen Anwesenheitszeiten überwiegend nicht um Bereitschaftsdienst. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Die Bundeswehr betreibt unter anderem in Eckernförde Forschungsschiffe mit angestellten Seeleuten. In der Vergangenheit befanden sich die Schiffe regelmäßig auf mehrwöchigen Seeeinsätzen. Dabei wurden die Seeleute häufig weit über das arbeitszeitgesetzlich Erlaubte beschäftigt. Bis zur Einführung des TVöD vergütete die Bundeswehr den Seeleuten zusätzlich die Anwesenheitszeiten außerhalb... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.05.2009
- 6 AZR 141/08 -
Keine Vergütung von zwangsläufig an Bord eines Schiffes verbrachter Freizeit
Zeiten, die außerhalb der regulären Arbeitsphasen liegen können nicht als Bereitschaftsdienst gewertet werden
Besatzungsmitglieder eines Schiffes, auf deren Arbeitsverhältnisse der TVöD Anwendung findet, haben für die nach dem Ende der Dienste bestehende Anwesenheit an Bord des Schiffes nur dann einen tarifvertraglichen Anspruch auf Vergütung, wenn die Anwesenheit angeordnet worden ist. Eine konkludente Anordnung der Anwesenheit an Bord folgt für die Besatzung nicht schon aus dem faktischen Zwang, während des Aufenthalts auf See auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an Bord zu bleiben. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Kläger ist als leitender Ingenieur auf einem Mehrzweckschiff beschäftigt. Das Schiff ist durchgehend sieben Tage in der Woche 24 Stunden im Einsatz. Nach einem Einsatztag fährt das Schiff in der Regel nicht zu seinem Heimathafen zurück, sondern verbleibt auf See und geht dort vor Anker. Nur gelegentlich werden auch Häfen angefahren. Die Besatzung arbeitet im Wochenwechselschichtdienst. Die... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 24.11.2008
- 22 K 2137/08.PVL -
Dienstfrei für Lehrer-Personalratssitzungen
Auch Lehrer haben als Mitglieder eines Personalrats Anspruch auf Dienstbefreiung, wenn sie an Personalratssitzungen teilnehmen. Dies hat die Fachkammer für Landespersonalvertretungsrecht beim Verwaltungsgericht Münster entschieden.
Nach seiner Wahl im Sommer 2008 hatte sich der Personalrat für Lehrer an Gesamtschulen im Regierungsbezirk Münster an das Gericht gewandt. Er vertritt die Interessen von 2168 Lehrern dieser Schulform und besteht aus 15 Mitgliedern. In Nordrhein-Westfalen werden in jedem Regierungsbezirk getrennt nach Schulformen eigene Lehrerpersonalräte bei den Bezirksregierungen gewählt. Die Bezirksregierung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 06.03.2008
- 6 K 1826/07.KO -
Keine Vergütung für Mehrarbeitsstunden bei Erkrankung
Ein Beamter, der während der Zeit erkrankt, in der er wegen der Ableistung von Mehrarbeitsstunden dienstfrei hat, hat keinen zusätzlichen Anspruch auf Vergütung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Beamte war bis zu seiner Ruhestandsversetzung als rheinland-pfälzischer Justizvollzugsbeamter tätig. Im Zeitraum vor seiner Pensionierung wurde der Dienstplan der Justizvollzugsanstalt so gestaltet, dass er bis zum Ende seiner Dienstzeit seinen restlichen Urlaub nehmen und für seine geleisteten Mehrarbeitsstunden „dienstfrei” bekommen sollte. In dieser arbeitsfreien Zeit erkrankte... Lesen Sie mehr
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