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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dildo“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.01.2020
- 5 StR 333/19 -
BGH: Gewaltsames Eindringen in den Anus mit Dildo stellt besonders schwere Vergewaltigung dar
Dildo als gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB
Das gewaltsame Eindringen in den Anus mit einem Dildo stellt im Regelfall eine besonders schwere Vergewaltigung dar. Denn ein Dildo ist ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall konnte sich eine Frau im November 2017 nicht von ihrem Lebenspartner trennen, da dieser mit der Veröffentlichung intimer Fotos und Videos gedroht hatte. Ein Ex-Freund von ihr bot sich daher an, zusammen mit zwei Freunden und mittels Gewaltanwendung den Partner von einer Trennung zu überzeugen. Dabei sollten zudem die intimen Fotos und Videos gelöscht werden. In einer Nacht im Februar 2018 kam es schließlich zur Ausführung der Tat. Dabei drang der Ex-Freund mit einem mitgebrachten 30 cm langen und 5 cm dicken Dildo gewaltsam in den Anus des neuen Partners seiner Ex-Freundin ein. Dies geschah aus Rache für angebliche sexuelle Übergriffe des Mannes auf die Frau.... Lesen Sie mehr
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