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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Disziplinarzwecke“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Solingen, Urteil vom 06.01.2017
- 13 C 427/15 -

Vollbremsung aus disziplinarischen Gründen nach Anfahren an grüner Ampel begründet vollständige Haftung für Auffahrunfall

Akt der Selbstjustiz im Straßenverkehr nicht hinnehmbar

Unternimmt ein Fahrzeugführer nach dem Anfahren an einer grünen Ampel eine Vollbremsung, um auf den nachfolgenden Fahrzeugführer disziplinarisch einzuwirken, haftet er vollständig für einen dadurch bedingten Auffahrunfall. Akte der Selbstjustiz dürfen im Straßenverkehr nicht hingenommen werden. Dies hat das Amtsgericht Solingen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Juni 2015 in Solingen zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw-Fahrern. Der Fahrer eines Opel Corsa füllte sich von der vorausfahrenden Fahrerin eines Opel Astra provoziert, da diese angeblich eine beleidigende Geste in seine Richtung vorgenommen habe. Er überholte daher die Autofahrerin und hielt an einer auf "Rot" zeigenden Ampel an. Der Autofahrer stieg aus dem Fahrzeug aus und ging zur Autofahrerin, um sie zur Rede zu stellen. Anschließend begab er sich wieder zu seinem Fahrzeug und fuhr an, sobald die Ampel "Grün" zeigte. Die hinter ihm befindliche Autofahrerin fuhr ebenfalls an. Plötzlich bremste der... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012
- 2 AZR 156/11 -

Zukleben von Kindermündern mit Tesafilm berechtigt zu einer ordentlichen Lehrerkündigung

Abmahnung wegen schwerwiegenden Pflichtenverstoß nicht erforderlich

Klebt eine Grundschullehrerin zu Disziplinarzwecken die Münder ihrer Schüler zu, so darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung. Die Klägerin war beim beklagten Land als Lehrerin angestellt. Während einer Unterrichtsstunde hat die Klägerin zwei Schülern den Mund mit einem durchsichtigen Tesafilm zugeklebt. Das beklagte Land war der Meinung es habe eine unzulässige Erziehungsmaßnahme vorgelegen und kündigte daher... Lesen Sie mehr



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