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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Düsseldorf“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.09.2021
- 8 B 188/21 -
Vorläufiger Stopp für Protected Bike Lane in Düsseldorf
OVG Nordrhein-Westfalen gibt Beschwerde eines Unternehmens statt
Die Stadt Düsseldorf darf die im Düsseldorfer Hafengebiet geplante „Protected Bike Lane“, einen gesicherten Radfahrstreifen, vorläufig nicht weiter einrichten. Die teilweise bereits aufgebrachten Radwegmarkierungen muss sie vorerst entfernen bzw. unwirksam machen. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit der Beschwerde eines dort ansässigen Industrieunternehmens gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf stattgegeben.
Die Stadt Düsseldorf möchte an der Straße Am Trippelsberg zwischen Bonner Straße und Karweg einen 1,2 km langen Radweg einrichten, der durch aufgeschraubte Trennelemente gesichert und so vor dem Überfahren durch motorisierten Verkehr geschützt werden soll. Zwischen Bonner Straße und Reisholzer Werftstraße hat sie bereits entsprechende Markierungen vorgenommen. Den dagegen gerichteten Eilantrag eines im Düsseldorfer Hafen ansässigen Industrieunternehmens (Antragstellerin) lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf ab. Die daraufhin erhobene Beschwerde hatte nun beim Oberverwaltungsgericht Erfolg.Das OVG hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2021
- 7 L 1159/21 -
Eilantrag gegen Verweilverbot und Alkoholkonsumverbot in Düsseldorfer Altstadt erfolglos
Verweil- und Alkoholkonsumverbot in der Altstadt und am Rheinufer weiterhin gültig
Gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf vom 27. Mai 2021, mit der das Verweilen und der Konsum alkoholischer Getränke in bestimmten Bereichen des Stadtgebietes zu bestimmten Zeiten untersagt werden, kann nicht mit Erfolg vorgegangen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit den Eilantrag eines Düsseldorfer Bürgers abgelehnt.
Zur Begründung des Beschlusses hat das Gericht ausgeführt: Sowohl das von der Stadt Düsseldorf verfügte Verweilverbot als auch das Alkoholkonsumverbot in der Altstadt und am Rheinufer (außerhalb der Gastronomie) genügten den Anforderungen der Ermächtigungsgrundlage (§ 28 Abs. 1, § 28 a Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes). Die von der Stadt erlassene Allgemeinverfügung sei eine notwendige... Lesen Sie mehr
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