die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „eBay-Kleinanzeigen“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.05.2022
- V R 19/20 -
Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf von Waren über die Internetplattform "ebay"
BGH verweist Klage zurück ans Finanzgericht
Der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Verkäufer, der auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über „ebay" veräußert, eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausübt.
Die Klägerin erwarb bei Haushaltsauflösungen Gegenstände und verkaufte diese über einen Zeitraum von fünf Jahren auf der Internet-Auktions-Plattform "" in ca. 3.000 Versteigerungen und erzielte daraus Einnahmen von ca. 380.000 €.Der BFH hat unter Hinweis auf sein Urteil vom 26.04.2012 - V R 2/11 entschieden, dass dies als nachhaltige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG zu beurteilen ist. Der BFH hat in seiner Zurückverweisung dem Finanzgericht aber aufgegeben, bisher fehlende Feststellungen zur Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG nachzuholen. Danach wird bei einem Wiederverkäufer, der gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.07.2022
- 2 Sa 21/22 -
Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen
Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern angemessen
Wer sich auf eine Stellenanzeige im Internetportal "Ebay-Kleinanzeigen" über die dortige Chat-Funktion bewirbt, genießt den Status eines Bewerbers. Das Einreichen weiterer Unterlagen ist nicht erforderlich. Angesichts des Anzeigentextes und der Antwort der Arbeitgeberin im Chat war klar, dass der Kläger aufgrund seines Geschlechts benachteiligt worden ist. Deshalb steht ihm eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG in Höhe von drei Bruttomonats-gehältern zu. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Elmshorn abgeändert, die dem Kläger keinen Bewerberstatus eingeräumt und damit auch keine Entschädigung zugesprochen hatte.
Der in Nordrhein-Westphalen wohnende Kläger hatte sich auf die in Ebay-Kleinanzeigen veröffentliche Stellenanzeige des im Kreis Steinburg ansässigen Unternehmens beworben. In dessen Anzeige heißt es wörtlich: "Sekretärin gesucht! Beschreibung: Wir suchen eine Sekretärin ab sofort. Vollzeit/Teilzeit Es wäre super, wenn sie Erfahrung mitbringen. …" Der Kläger antwortete dem Unternehmen... Lesen Sie mehr