die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „eheänliche Gemeinschaft“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.03.2019
- 1 BvR 673/17 -
Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig
Gesetzgeber muss bis zum 31. März 2020 Neuregelung treffen
Der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption allein in nichtehelichen Familien verstößt gegen Artikel 3 Abs. 1 GG. Es ist mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot nicht vereinbar, dass der Stiefelternteil in nichtehelichen Stiefkindfamilien die Kinder des anderen Elternteils nicht adoptieren kann, ohne dass die Verwandtschaft der Kinder zu diesem erlischt, wohingegen in einer ehelichen Familie ein solches Kind gemeinschaftliches Kind beider Eltern werden kann. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und erklärte die zugrundeliegenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für verfassungswidrig und gab dem Gesetzgeber auf, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Zur Begründung führte der Gerichtshof aus, dass gegen die Stiefkindadoption vorgebrachte allgemeine Bedenken die Benachteiligung von Kindern in nichtehelichen Familien nicht rechtfertigen und sich der Schutz des Stiefkindes vor einer nachteiligen Adoption auf andere Weise als den vollständigen Adoptionsausschluss hinreichend wirksam sichern lässt.
Nach derzeitiger Rechtslage ist eine zur gemeinsamen Elternschaft führende Stiefkindadoption nur möglich, wenn der Stiefelternteil mit dem rechtlichen Elternteil verheiratet ist, während der Stiefelternteil in nichtehelichen Stiefkindfamilien die Kinder des rechtlichen Elternteils nicht adoptieren kann, ohne dass die Verwandtschaft der Kinder zu diesem erlischt (§ 1754 Abs. 1 und Abs. 2 und § 1755 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB). Das Kind hätte dann nur noch den Stiefelternteil als rechtlichen Elternteil, was typischerweise nicht im Interesse der Beteiligten liegt. Die Stiefkindadoption ist dadurch nach geltendem Recht in nichtehelichen Familien faktisch... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.03.2019
- BVerwG 1 C 9.18 -
Entstehen eines abgeleiteten unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts auch nach Aufhebung einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Unionsbürger möglich
Ehegatte eines Unionsbürgers muss für abgeleitetes Aufenthaltsrecht nicht notwendigerweise ständig beim Unionsbürger wohnen
Ein abgeleitetes unionsrechtliches Aufenthaltsrecht kann bei einem drittstaatsangehörigen Ehegatten eines in Deutschland lebenden freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers auch nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft entstehen kann. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein nigerianischer Staatsangehöriger, heiratete 2008 in Griechenland eine bulgarische Staatsangehörige. Die Eheleute reisten 2012 gemeinsam zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in das Bundesgebiet ein. Im Jahr 2014 trennten sie sich, und die Ehefrau des Klägers verzog allein nach Bulgarien. Seit August 2015 lebt sie - vom Kläger weiterhin getrennt... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.12.2017
- L 7 AL 36/14 -
Keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und Umzug zum Lebensgefährten
Arbeitsaufgabe für Umzug zum Partner darf nicht als versicherungswidriges Verhalten sanktioniert werden
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Aufgabe des Arbeitsplatzes zur erstmaligen Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft an einem neuen Wohnort keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen muss.
Die Klägerin (geb. 1955) des zugrunde liegenden Falls war als Einzelhandelsverkäuferin in Schleswig-Holstein tägig. Im Jahre 2011 lernte sie ihren jetzigen Lebensgefährten kennen, der im Landkreis Nienburg als Hausmeister und Gärtner arbeitet. Sie verbrachten die gemeinsame Freizeit zusammen, wirtschafteten aus einem Topf und sorgten im Krankheitsfall für einander. Eine gemeinsame Wohnung... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Gießen, Urteil vom 21.04.2015
- S 18 SO 84/13 -
Sohn muss Heimpflegekosten für ehemalige Lebensgefährtin des Vaters nicht zahlen
Rückgriff des Landkreises auf den Sohn scheitert an fehlender Rechtswahrungsanzeige
Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass ein Sohn keinen Aufwendungsersatz für ungedeckte Heimpflegekosten der ehemaligen Lebensgefährtin seines Vaters zahlen muss.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wandte sich gegen die Inanspruchnahme von Aufwendungersatz ungedeckter Heimpflegekosten für die ehemalige Lebensgefährtin seines Vaters. Der Vater des Klägers führte mit seiner Lebensgefährtin seit 1989 eine eheähnliche Beziehung. Nachdem beide aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen in unterschiedlichen Pflegeheimen untergebracht wurden,... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.10.2014
- 2 BvR 661/12 -
Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten nur eingeschränkt durch staatliche Gerichte überprüfbar
Staatliche Gerichte dürfen sich nicht über das kirchliche Selbstverständnis hinwegsetzen
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben, das die Kündigung eines Chefarztes im Krankenhaus eines katholischen Trägers nach dessen Wiederverheiratung für unwirksam erklärt hatte. In dieser Entscheidung bestätigt und konkretisiert das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung. Welche kirchlichen Grundverpflichtungen als Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses bedeutsam sein können, richtet sich demzufolge allein nach den von der verfassten Kirche anerkannten Maßstäben und dem konkreten Inhalt des Arbeitsvertrags. Die staatlichen Gerichte dürfen sich nicht über das kirchliche Selbstverständnis hinwegsetzen, solange dieses nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen steht. Erst auf einer zweiten Prüfungsstufe sind die Grundrechte der betroffenen Arbeitnehmer und deren durch das allgemeine Arbeitsrecht geschützte Interessen mit den kirchlichen Belangen und der korporativen Religionsfreiheit im Rahmen einer Gesamtabwägung zum Ausgleich zu bringen. Der Verfassungsbeschwerde des katholischen Krankenhausträgers hat das Bundesverfassungsgericht stattgegeben und das Verfahren an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen, da Bedeutung und Tragweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden sind.
Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist kirchliche Trägerin eines katholischen Krankenhauses. Seit dem 1. Januar 2000 beschäftigt sie den Kläger des Ausgangsverfahrens als Chefarzt der Abteilung Innere Medizin, der zu diesem Zeitpunkt nach katholischem Ritus in erster Ehe verheiratet war. Ende 2005 trennten sich die Ehepartner. Zwischen 2006 und 2008 lebte der... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.04.2012
- XII ZR 99/10 -
Alzheimer: Rechtswirksame Eheschließung trotz Demenzerkrankung
Die Eheschließung setzt in der Regel die "Ehegeschäftsfähigkeit" beider Partner voraus
Personen, die als nicht geschäftsfähig im Sinne des BGB gelten, werden analog dazu auch als nicht "ehegeschäftsfähig" eingestuft. Wird eine Heirat trotzdem vollzogen, kann diese Verbindung durch richterlichen Beschluss aufgehoben werden. Hierzu muss jedoch das öffentliche Interesse an einer Auflösung der Ehe dem Interesse an einer Aufrechterhaltung überwiegen. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, besteht kein Grund, die Verbindung im Nachhinein aufzuheben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine Ehe, die geschlossen wurde, als einer der Ehepartner an Alzheimer erkrankt war, aufgehoben werden sollte. Die Nichte des erkrankten Mannes veranlasste einen Antrag auf Aufhebung der geschlossenen Ehe, da ihr Onkel zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht ehegeschäftsfähig gewesen sei.Das Paar lebte seit 30 Jahren in einem... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 01.12.2009
- 15 Wx 236/09 -
Lebensgefährte in eingetragener Lebenspartnerschaft darf keine Zweitadoption des Kindes vornehmen
Besteht bereits ein Adoptionsverhältnis, so kann der Partner aus einer im Nachhinein geschlossenen Lebenspartnerschaft das Kind nicht zusätzlich noch adoptieren
Eingetragene Lebenspartnerschaften sind hinsichtlich des Adoptionsrechts nicht mit den gleichen Rechten ausgestattet wie Ehen zwischen Mann und Frau. Bringt jemand ein adoptiertes Kind in eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit ein, so kann der Partner das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind nicht auch noch adoptieren und damit die gleichen Rechte erhalten wie der Adoptivvater beziehungsweise die Adoptivmutter. In einem Eheverhältnis steht die elterliche Sorge hingegen Mann und Frau gemeinsam zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau ein Kind adoptiert und wenig später mit ihrer Lebenspartnerin eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Die neue Lebenspartnerin wollte das Kind ebenfalls adoptieren und stellte deshalb einen Antrag auf Zweitadoption. Der Antrag wurde jedoch vom Amtsgericht zurückgewiesen. Nach erfolgloser Beschwerde beim Landgericht wurde der Fall schließlich... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2011
- 9 K 4599/10 EZ -
Keine Gleichbehandlung von "fiscale partners" und Ehegatten
Eigenheimzulagegesetz sieht Förderung für verschieden geschlechtliche "fiscale partners" nicht vor
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Steuerpflichtige, die nach niederländischem Recht als so genannte "fiscale partners" "wie verheiratet" anzusehen sind, bei der Eigenheimzulage Eheleuten nicht gleichzustellen sind.
Im zugrunde liegenden Streitfall begehrten zwei nicht eheliche Lebensgefährten im Rahmen der Gewährung von Eigenheimzulage wie Eheleute behandelt zu werden. Die Steuerpflichtigen hatten für das Objekt in den Niederlanden bereits die Möglichkeit des Schuldzinsenabzugs genutzt. Zudem hatten sie in den Niederlanden einen notariellen Vertrag geschlossen, wonach sie als "fiscale partners"... Lesen Sie mehr
Landgericht Ansbach, Klagerücknahme vom 30.01.2012
- 1 S 1054/11 -
Wahl des Begräbnisortes richtet sich nach Willen des Verstorbenen
Auswahl des Bestattungsorts geht hilfsweise auf Totenfürsorgeberechtigten über
Eine Mutter hat keinen Anspruch, die Urne ihres verstorbenen Sohnes von dessen Wohnort an ihren eigenen Wohnort verlegen zu lassen. Sofern der diesbezüglich letzte Wille des Verstorbenen nicht sicher ermittelt werden kann, geht die Auswahl des Bestattungsorts hilfsweise auf Totenfürsorgeberechtigten – hier die Lebensgefährtin des Verstorbenen – über. Dies entschied das Landgericht Ansbachs und bestätigte damit das vorausgegangene Urteil des Amtsgerichts Ansbach.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde auf Veranlassung seiner Lebensgefährtin ein aus Baden-Württemberg stammender Mann, der von Frühjahr 2009 bis zu seinem Tod im Frühjahr 2010 mit seiner Lebensgefährtin in Dinkelsbühl zusammengelebt hatte, nach der Einäscherung auf dem Dinkelsbühler Friedhof beigesetzt.Die Mutter des Verstorbenen klagte gegen die Lebensgefährtin... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011
- 2 AZR 543/10 -
BAG: Kündigung des Chefarztes einer katholischen Klinik wegen Wiederverheiratung unzulässig
Kündigung trotz Loyalitätsverstoß des Arztes sozial ungerechtfertigt
Die Wiederverheiratung eines katholischen Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus rechtfertigt nicht in jedem Fall seine ordentliche Kündigung. Zwar haben Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen das verfassungsmäßige Recht, von ihren Beschäftigten ein loyales Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können. Als Loyalitätsverstoß kommt auch der Abschluss einer nach katholischem Verständnis ungültigen Ehe in Betracht. Eine Kündigung ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn der Loyalitätsverstoß auch bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile im Einzelfall ein hinreichend schweres Gewicht hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Rechtstreits trat im Jahr 2000 als Chefarzt in die Dienste der Beklagten, die mehrere Krankenhäuser betreibt. Der Dienstvertrag der Parteien wurde unter Zugrundelegung der vom Erzbischof von Köln erlassenen Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 23. September 1993 (GO) geschlossen. Nach deren Art. 4 wird... Lesen Sie mehr