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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ehegattenerbrecht“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 30.03.2015
- 2 Wx 55/14 -
Rücknahme eines Scheidungsantrags nach Tod des Ehegatten bewirkt kein Wiederaufleben des bereits ausgeschlossenen Ehegattenerbrechts
Gestellter Scheidungsantrag schließt Ehegattenerbecht gemäß § 1933 Satz 1 BGB bei Begründetheit des Antrags aus
Stellt ein Ehegatte einen Scheidungsantrag und ist dieser begründet, so wird damit gemäß § 1933 Satz 1 BGB das Ehegattenerbrecht ausgeschlossen. Dieser Ausschluss wird nicht dadurch wieder rückgängig, dass der überlebende Ehegatte nach dem Tod des anderen Ehegatten den Scheidungsantrag nach § 269 Abs. 1 ZPO zurücknimmt. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2013 stellte eine Ehefrau einen Scheidungsantrag. Diesem Antrag stimmte der Ehemann nach einigem hin und her zu. Im Mai 2014 verstarb schließlich der Ehemann bevor es zu einer rechtskräftigen Ehescheidung kam. Nachfolgend erklärte sie mit Zustimmung des Bevollmächtigten ihres verstorbenen Ehemanns die Rücknahme des Antrags auf Ehescheidung. Sie begründet dies damit, dass es kurz vor dem Tod ihres Ehemanns zu einer Aussöhnung gekommen sei. Sie beantragte nunmehr einen Erbschein, der sie als Miterbin neben den drei Kindern des Erblassers ausweisen sollte. Diesen Antrag lehnte das Amtsgericht Halberstadt... Lesen Sie mehr
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