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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ehekrach“ veröffentlicht wurden

Landgericht Dessau-Roßlau, Beschluss vom 07.12.2016
- 5 T 275/16 -

Verschwiegene Ehekrise des Vermieters beim Mietvertragsschluss führt nicht zur Rechts­miss­bräuch­lichkeit einer späteren Eigen­bedarfs­kündigung

Vermieter durfte auf weiteres Zusammenleben mit Ehefrau hoffen

Besteht zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Wohnungs­miet­vertrags eine Ehekrise beim Vermieter, so wird dadurch eine spätere Eigen­bedarfs­kündigung aufgrund einer Trennung nicht rechts­miss­bräuch­lich. Der Vermieter musste die Ehekrise zum Mietvertragsschluss nicht dem Mieter offenbaren. Er durfte vielmehr auf das weitere Zusammenleben mit seiner Ehefrau vertrauen. Dies hat das Landgericht Dessau-Roßlau entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2015 erhielt ein Wohnungsmieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Der Vermieter brauchte nach der Trennung von seiner Ehefrau die Wohnung für sich. Der Mieter hielt die Eigenbedarfskündigung für rechtsmissbräuchlich. Er gab an, dass es bereits bei Abschluss des Mietvertrags vor 1 ½ Jahren in der Ehe des Vermieters gekriselt habe. Er habe daher bereits zu diesem Zeitpunkt mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen müssen. Diesen Umstand habe der Vermieter ihm aber verschwiegen. Der Vermieter sah dies anders und erhob schließlich Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Für dieses Klageverfahren... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.07.1991
- 302 OWi /904 Js 708/91 -

Ehekrach: Länger als eine halbe Stunde andauernder Ehestreit gilt als Störung der Nachtruhe

Kurzzeitige Wortgefechte sind jedoch sozial adäquat und von den übrigen Hausbewohnern hinzunehmen

Lautstarke Wortgefechte in einem Wohnhaus, die über einen längeren Zeitraum andauern, gelten als Störung der Nachtruhe der übrigen Mieter. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.

Im vorliegenden Fall kam es zwischen dem Beklagten und seiner Ehefrau mehrmals zu lang andauernden und lautstarken verbalen Auseinandersetzungen in der eigenen Wohnung, so dass die Bewohner einer angrenzenden Wohnung am Schlafen gehindert wurden. Der Fall ging schließlich vor das Gericht.Der erste Vorfall habe sich nach 22.00 Uhr ereignet und etwa eine halbe Stunde... Lesen Sie mehr



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