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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Eigenkündigung“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Beschluss vom 03.03.2016
- 67 S 39/16 -

Vermieter bei Eigenkündigung des Mieters nicht zur vorzeitigen Entlassung aus Mietvertrag verpflichtet

Stellung eines Nachmieters unerheblich

Kündigt ein Mieter das Wohnungs­mietverhältnis, so ist der Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet, innerhalb der Kündigungsfrist des § 573 c Abs. 1 BGB den Mieter aus dem Vertrag zu entlassen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 erklärten die Mieter einer Wohnung die Kündigung. Zugleich baten sie unter Benennung mehrere Nachmieter die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zum 31. Oktober 2014. Die Vermieterin lehnte dies jedoch ab und verlangte daher auch für die Monate November und Dezember 2014 die vereinbarte Miete. Da die Mieter die Zahlungen nicht leisteten, kam der Fall vor Gericht.Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe nach § 535 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Mietzahlungen für die Monate November und Dezember 2014 zugestanden, da das Mietverhältnis... Lesen Sie mehr

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.06.2015
- L 10 AL 43/14 -

Verhängung einer Sperrzeit aufgrund eigener Kündigung des Arbeitnehmers wegen geringer Arbeitszeit zulässig

Nichterscheinen am Arbeitsplatz und Arbeitslosmeldung spricht für Kündigung des Arbeits­verhält­nisses

Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit verhängen, wenn der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis deswegen kündigt, weil die vereinbarten Arbeitszeiten nicht erreicht werden. Erscheint ein Arbeitnehmer nicht mehr am Arbeitsplatz und meldet er sich zudem arbeitssuchend, so spricht dies dafür, dass er das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Lagerhelfer beschwerte sich ca. eine Woche nachdem er seine Arbeitsstelle angetreten hatte bei der zuständige Agentur für Arbeit darüber, dass er nicht wie im Arbeitsvertrag vereinbart 35 Stunden in der Woche zum Einsatz komme. Vielmehr komme er lediglich auf 20 Stunden in der Woche. Zudem seien für ihn die Kosten für die rund 27 km... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 04.12.1997
- 2 AZR 799/96 -

BAG: Unmissverständliche und wiederholt bekräftigte Eigenkündigung eines Arbeitnehmers trotz fehlenden wichtigen Grundes und mangelnder Schriftform wirksam

Berufen auf Unwirksamkeit der eigenen Kündigung wegen widersprüchlichen bzw. treuwidrigen Verhaltens unzulässig

Kündigt ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis unmissverständlich und wiederholt mündlich, so kann sich dieser im Nachhinein nicht auf die Unwirksamkeit der eigenen Kündigung wegen fehlenden wichtigen Grundes und mangelnder Schriftform berufen. Es liegt insofern ein widersprüchliches und treuwidriges Verhalten vor. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Nach Behauptung des Arbeitgebers habe ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Gespräches mit seinem Vorgesetzten seine fristlose Kündigung erklärt. Wörtlich soll er erklärt haben: "Ich höre auf, ich kündige fristlos". Der Vorgesetzte soll noch versucht haben, den Arbeitnehmer von diesem Vorhaben abzubringen. Dieser soll jedoch nochmals bekräftigt... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 08.02.2012
- 8 Sa 318/11 -

Fristlose Eigenkündigung eines Arbeitnehmers am Telefon ist wirksam

Unwirksamkeit wegen fehlenden wichtigen Grundes und Nichteinhaltung der Schriftform unbeachtlich

Kündigt ein Arbeitnehmer am Telefon ernsthaft und mehrmals das Arbeitsverhältnis fristlos, so ist sie wirksam. Er kann sich nachträglich nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung wegen eines fehlenden wichtigen Grundes oder der Nichteinhaltung der Schriftform berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall wurde einer Friseurin im April 2010 fristlos gekündigt. Gegen die Kündigung erhob sie Kündigungsschutzklage. Der Arbeitgeber hielt die Klage für unbegründet, da die Arbeitnehmerin bereits im März 2010 während eines Telefonats das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt habe. Sie habe dies mit besonderer Verbindlichkeit und Endgültigkeit kundgetan. Die Klägerin... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 14.09.2010
- B 7 AL 33/09 R -

Vorverlegung des Beschäftigungsendes um einen Tag nach betriebsbedingter Kündigung des Arbeitgebers – Sperrzeit von drei Wochen gerechtfertigt

Wichtiger Grund für Vorverlagerung des Beschäftigungsendes lag nicht vor

Die Vorverlegung des Beschäftigungsendes um einen Tag durch Eigenkündigung des Arbeitnehmers nach einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber kann eine Sperrzeit von drei Wochen für den Bezug zum Arbeitslosengeld zur Folge haben. Der Arbeitnehmer kann sich dabei nicht auf einen wichtigen Grund für die vorzeitige Lösung des Beschäftigungsverhältnisses berufen. Dies entschied das Bundessozialgericht.

Der 1953 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war seit 1978 beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde von der Arbeitgeberin im Juni 2005 aus betrieblichen Gründen zum 31. Januar 2006 gekündigt. Im Januar 2006 kündigte dann der Kläger sein am 31. Januar 2006 ohnedies endendes Arbeitsverhältnis selbst zum 30. Januar 2006, um einer Verkürzung der Dauer seines Anspruchs auf... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.09.2009
- L 1 AL 50/08 -

LSG Rheinland-Pfalz: Keine Sperrzeit bei Eigenkündigung wegen vorteilhafterer Übergangsregelung bei Arbeitslosengeldbezug

Bei betriebsbedingter Kündigung darf Arbeitsnehmer Eigenkündigung einreichen, um für seine Altersklasse längere Bezugszeiten für Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen zu können

Einem Arbeitnehmer, der durch Eigenkündigung seine Arbeitslosigkeit um einen Tag vorverlegt, um in den Genuss einer für ihn vorteilhaften Übergangsregelung zu kommen, kann keine Sperrzeit auferlegt werden. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Mit dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 begrenzte der Gesetzgeber die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld auf grundsätzlich zwölf Monate. Die frühere Regelung, die für ältere Arbeitnehmer weitaus längere Bezugszeiten vorsah, galt jedoch weiterhin, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum 31. Januar 2006 entstanden war.Dem 1953 geborenen... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2007
- 8 AZR 234/06 -

Kein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls gegen einen Kollegen nach Eigenkündigung

Mobbender Kollege muss nicht den Verdienstausfall ersetzen

Wenn ein Arbeitnehmer wegen Beleidigungen oder Nötigungen durch einen Kollegen das Arbeitsverhältnis selbst kündigt, so wird von diesem Kollegen dem Arbeitnehmer gegenüber weder ein Recht an seinem Arbeitsplatz im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB verletzt noch hat er gegenüber dem Kollegen gemäß § 823 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der infolge der Eigenkündigung eintritt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Der Kläger und der Beklagte waren Arbeitnehmer der Firma C. Der Kläger wurde im August 2001 von einem anderen Arbeitnehmer tätlich angegriffen und verletzt. Dieser wurde dafür strafrechtlich belangt und zur Schmerzensgeldzahlung an den Kläger verurteilt. Während der sich an den Angriff anschließenden Arbeitsunfähigkeit rief der Beklagte, der im Unternehmen für Personalangelegenheiten... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.06.2005
- L 9 AL 153/04 -

Keine Sperrzeit bei Eigenkündigung aus wichtigem Grund

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit im Falle eines 1951 geborenen Klägers aus Aachen, der im Rahmen einer Neustrukturierung bei seinem Arbeitgeber gekündigt und der zum Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro erhalten hatte, keine Anspruchsminderung um 240 Tage (Sperrzeit) verhängen darf.

Denn – so der zuständige 9. Senat - für die Lösung des Arbeitsverhältnisses liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem Betroffenen zum gleichen Zeitpunkt eine Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch eine sozial gerechtfertigte Kündigung gedroht hätte, gegen die er sich arbeitsrechtlich nicht hätte wehren können. Nach den tatsächlichen Feststellungen des Gerichts war eine solche Lage... Lesen Sie mehr



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