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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einbruch“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Beschluss vom 22.09.2022
- 66 S 162/22 -

Kein Kündigungsrecht des Vermieters nach Einbruch eines Mieters in leerstehende Nachbarwohnung wegen Wasserschadens

Schwerwiegende Pflichtverletzung liegt nicht vor

Der Einbruch eines Mieters in die über seine Wohnung gelegene, leerstehende Nachbarswohnung zwecks Klärung der Herkunft eines Wasserschadens begründet kein Kündigungsrecht des Vermieters. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Rückkehr aus einem Urlaub im Juli 2021 stellte der Mieter einer Wohnung in Berlin einen Wasserschaden an der Decke und der Wand der Küche sowie der angrenzenden Wand zum Nachbarzimmer fest. Der Wasserschaden war braun eingefärbt. Zudem hatte sich auf den Küchenboden eine Pfütze gebildet. Nachfolgend brach der Mieter gewaltsam in die über seine Wohnung liegende Wohnung ein. Diese stand zu dem Zeitpunkt leer. Der Vermieter sah in diesem Verhalten einen Anlass zur Kündigung des Mietverhältnisses. Da der Mieter die Kündigung nicht anerkannte, erhob der Vermieter Räumungsklage. Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 07.04.2022
- 814 Ls 274 Js 195247/21 -

Einbrecher nutzt offenes Fenster und steigt in Wohnung ein

Gesamt­freiheits­strafe von 8 Monaten tat- und schuldangemessen

Das Amtsgericht München verurteilte einen 37jährigen Arbeitslosen wegen Privat­wohnungs­einbruchs­diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten.

Mitte September 2021, gegen 09.30 Uhr morgens, brach der Angeklagte in eine Wohnung in München Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt ein. Er kletterte durch ein zum Lüften geöffnetes Fenster im Erdgeschoss. In der Wohnung begab der Angeklagte sich ins Bad. Dort wusch der Angeklagte sich und entledigte sich seiner verdreckten Hose. Diese legte in den Schmutzwäschekorb und zog stattdessen eine... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 30.03.2022
- 854 Ls 266 Js 133457/21 -

Fast zwei Jahre Haft für gescheiterten Einbruch

Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten tat- und schuldangemessen

Das Amtsgericht München verurteilte einen 32jährigen Maler wegen versuchten Privat­wohnung­seinbruchs­diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Gesamt­freiheits­strafe von 1 Jahr und 8 Monaten.

Mitte Dezember 2019, brach der Angeklagte gemeinsam mit einem weiteren Täter in ein freistehendes Einfamilienhaus ein. Zunächst kletterte der Täter auf einen Holzstapel, der neben der Garage stand. Von dort gelangte er auf das Garagendach und sodann weiter auf das Dach des Hauses. Dort hebelten die beiden Männer ein Dachflächenfenster auf und gelangten so in das Gäste-WC des Hauses.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 20.06.2022
- 9 O 3/21 -

Keine Haftung des Alarman­lagen­verkäufers für Einbruch

Mangelfreie, funktionstüchtige und ordnungsgemäß installierte Anlage begründet Haftungsausschluss

Wer eine Alarmanlage verkauft und installiert, haftet nicht automatisch für die Folgen eines Einbruchs. Der Verkäufer hat lediglich eine mangelfreie, funktionstüchtige Anlage zu liefern und diese je nach Vereinbarung ordnungsgemäß zu installieren. Wenn er diese Pflichten ordnungsgemäß erfüllt, muss er nicht für die Schäden aus einem dennoch erfolgreich durchgeführten Einbruch einstehen. Dies hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschieden.

Eine Juwelierin aus Baden-Württemberg hatte für ihr Geschäft eine Einbruchmeldeanlage mit Videoüberwachung erworben und installieren lassen. Einige Monate später brachen unbekannte Täter zunächst in das Nachbargebäude ein, durchbrachen von dort aus die Gebäudewand zum Juweliergeschäft und stiegen durch die Wandöffnung in das Ladengeschäft ein. Sie erbeuteten innerhalb von knapp 2,5... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 02.03.2021
- 823 Ls 263 Js 204737/19 -

Vergebliche Ritterlichkeit: Tabakdieb kann helfende Freundin nicht vor Strafe schützen

Keine Bewährung für mitangeklagte Freundin

Am 08.02.2021 verurteilte das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht München einen 27jährigen Rezeptionisten aus München wegen Diebstahls in zwölf Fällen, im letzten nur versucht, bei Auferlegung von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und seine damalige 39jährige Freundin aus dem Landkreis München wegen Beihilfe zum vollendeten und versuchten Diebstahl zu einer Vollzugsstrafe von sieben Monaten.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte räumte ein, von 21.08. mit 27.09.2019 in insgesamt 12 Fällen zu verschiedensten Tages- und Nachtzeiten mit einem von ihm unrechtmäßig erlangten Schlüssel in einen Shishaladen im Münchner Bahnhofsviertel, die früher einem Bekannten gehört hatte, eingedrungen zu sein und dort jeweils Tabak im Wert zwischen 150,10 und 2.398 Euro, insgesamt 9.301,30 Euro... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.12.2016
- 20 U 16/15 -

Kein Anspruch auf Erhalt von Versicherungs­leistungen bei mit erheblicher Wahrscheinlichkeit vorgetäuschtem Versicherungsfall

Einbruch mit Vandalismus oder vorgetäuschter Versicherungsfall?

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Versicherer einen aus einem vermeintlichen Einbruch mit Vandalismus an einer Autowaschstraße entstandenen Sachschaden dann nicht ersetzten, wenn er Tatsachen beweisen kann, nach denen der Versicherungsfall mit erheblicher Wahrscheinlichkeit vorgetäuscht wurde.

Der klagende Rechtsanwalt des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit 2009 Insolvenzverwalter über das Vermögen eines ehemaligen Betreibers einer Autowaschanlage in Lübbecke. Er nahm die beklagte Versicherung aus Wiesbaden wegen eines Vandalismusschadens in Anspruch, der im August 2008 in der vom Schuldner damals betriebenen Autowaschanlage eingetreten sein soll. Die Autowaschanlage... Lesen Sie mehr

Landgericht Passau, Urteil vom 06.07.2015
- 1 O 121/15 -

Versicherungsschutz nach Einbruchdiebstahl: Vorliegen eines gewaltsamen Eindringens in Gebäude bei Einsetzung nicht unerheblicher körperlicher Kraft bzw. Anstrengung

Vorliegen einer Substanzverletzung oder Anwendung eines Werkzeugs nicht erforderlich

Ein Einbruchsdiebstahl nach § 3 Nr. 2 a) VHB 2008 setzt eine Gewaltanwendung gegen Gebäudeteile voraus. Davon ist dann auszugehen, wenn eine nicht unerhebliche Kraft bzw. Anstrengung eingesetzt wird, um in das Gebäude einzudringen. Nicht erforderlich ist, dass eine Substanzverletzung eintritt oder ein Werkzeug eingesetzt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Passau hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritt sich eine Versicherungsnehmerin mit ihrer Hausratsversicherung darüber, ob die Entwendung mehrerer Gegenstände aus der Garage der Versicherungsnehmerin in einer Nacht im September 2013 einen Einbruchdiebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen darstelle. Die Versicherung verneinte dies, da ihrer Meinung nach die Entriegelung des Torblatts durch... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 11.06.2015
- 1034 Ls 468 Js 199228/14 -

Haftstrafe trotz Mutterschaft nicht zu beanstanden

Tief verwurzelte kriminelle Energie der Täterin lässt auch keine straffreie Zukunft hoffen

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Mutterrolle und Verantwortung für ein Kind keine Garantie dafür ist, dass eine notorische Einbrecherin zukünftig keine Straftaten mehr begeht. Das Gericht erklärte daher eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung wegen eines Wohnungs­einbruchs­dieb­stahs für rechtmäßig.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 11. Juni 2015 verurteilte das Amtsgericht München eine 20-jährige kroatische Staatsangehörige wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahs zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung.Die junge Frau brach am 5. August 2014 vormittags in ein Reiheneckhaus im München Perlach ein. Sie brach mit einem Schraubenzieher... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011
- 12 U 89/11 -

Keine Leistungskürzung aufgrund verspäteter Stehlgutliste bei unterlassenem Hinweis auf entsprechende Obliegenheit des Versicherungs­nehmers

Versicherung muss auf Obliegenheit der unverzüglichen Vorlage einer Stehlgutliste gemäß § 28 Abs. 4 VVG hinweisen

Obliegt es einem Versicherungsnehmer nach den Bedingungen zu einer Hausratversicherung unverzüglich eine Stehlgutliste der Polizei vorzulegen und kommt er dieser Obliegenheit grob fahrlässig nicht nach, so kann die Versicherung ihre Leistung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG kürzen. Dies gilt aber dann nicht, wenn sie es unterlassen hat den Versicherungsnehmer auf die Obliegenheit gemäß § 28 Abs. 4 VVG hinzuweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer Urlaubsrückkehr im März 2010 stellten die Eigentümer eines Hauses fest, dass eingebrochen wurde. Sie beanspruchten daraufhin ihre Hausratversicherung. Diese kürzte jedoch ihre Leistung und führte als Begründung an, dass die Versicherungsnehmer entgegen ihrer aus den Versicherungsbedingungen ergebenden Obliegenheit zur unverzüglichen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.02.1993
- 20 U 279/92 -

Hauseinbruch aufgrund gekippten Fenster: Versicherungsnehmer darf sich auf Schließen des Fensters durch Letzten im Haus verlassen

Kein grob fahrlässiges Herbeiführen eines Versicherungsfalls

Ein Versicherungsnehmer verhält sich nicht grob fehlerhaft, wenn er sich darauf verlässt, dass der Letzte im Haus alle Fenster schließt. In einem solchen Fall liegt keine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls, so dass die Versicherung nicht von ihrer Leistungspflicht befreit ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es aufgrund eines gekippten Fensters im Schlafzimmer zu einem Einbruch in einem Haus. Die Versicherung sah in dem für 3 ½ Stunden auf Kippe stehenden Fenster während der Abwesenheit der Hausbewohner eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls und weigerte sich für den Schaden aufzukommen. Der Versicherungsnehmer wehrte sich gegen den Vorwurf... Lesen Sie mehr



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