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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einfachverglasung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 20.06.2019
- 226 C 211/18 -

Zugluft und gelegentliches Eindringen von Regenwasser wegen einfachverglastem Wintergarten einer Altbauwohnung stellt keinen Mangel dar

Mieter nicht zur Minderung der Miete berechtigt

Kommt es bei einem einfachverglasten Wintergarten einer Altbauwohnung zu Zug­luft­erscheinungen und gelegentlichem Eindringen von Regenwasser, so stellt dies keinen Mietmangel dar. Der Mieter ist daher nicht gemäß § 536 Abs. 1 BGB zur Minderung der Miete berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Mieterin einer Altbauwohnung in Berlin im Mai 2018 eine Mietminderung. Hintergrund dessen war, dass es im Wintergarten der Wohnung aufgrund der Einfachverglasung zu Zuglufterscheinungen und bei Starkregen zum Eintreten von Regenwasser kam. Da die Vermieterin darin keinen Mangel sah, kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied gegen die Mieterin. Ihr stehe kein Recht zur Mietminderung gemäß § 536 Abs. 1 BGB zu. Denn ein Mangel der Mietsache liege nicht vor. Es sei allgemein bekannt, dass einfachverglaste Altbaufenster nicht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 08.05.2013
- 2 U 3/13 -

Durch Einfachverglasung entstehende höhere Heizkosten in Friseurgeschäft begründen keinen Mietmangel

Einfachverglasung eines Friseurladens rechtfertigt keine Mietminderung

Ist ein Friseurgeschäft lediglich mit einer Einfachverglasung ausgestattet, so begründet dies kein Recht zur Mietminderung. Die durch die Einfachverglasung entstehenden höheren Heizkosten stellen keinen Mangel dar. Kein Mangel ist zudem in der Einfachverglasung als solche zu sehen, wenn sie mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Normen im Einklang standen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Mieterin von Gewerberäumen im Oktober 2010 von ihrer Vermieterin den Einbau doppelt verglaster Schaufensterscheiben. Die Mieterin betrieb in den angemieteten Räumen ein Friseurgeschäft und beklagte sich darüber, dass es durch die vorhandene Einfachverglasung zu einem Wärmeverlust und somit zu höheren Heizkosten kam. Nachdem sich die Vermieterin... Lesen Sie mehr



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