die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Eingangsbestätigung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2015
- VI ZR 134/15 -
Werbung in automatischer Eingangsbestätigungsmail stellt Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar
Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers übersandte E-Mail Schreiben mit werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Rechtstreits ist Verbraucher. Er wandte sich am 10. Dezember 2013 mit der Bitte um Bestätigung einer von ihm ausgesprochenen Kündigung per E-Mail an die Beklagte. Die Beklagte bestätigte unter dem Betreff "Automatische Antwort auf Ihre Mail [...]" wie folgt den Eingang der E-Mail des Klägers:"Sehr geehrte Damen und Herren,vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Mails. Sie erhalten baldmöglichst eine Antwort.Mit freundlichen GrüßenIhre S. VersicherungÜbrigens: Unwetterwarnungen per SMS kostenlos auf Ihr Handy.... Lesen Sie mehr
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 04.02.2015
- 4 S 165/14 -
Werbung in automatischer Eingangsbestätigungsmail zulässig
Geringfügige Verletzung des Persönlichkeitsrechts rechtfertigt keinen Unterlassungsanspruch
Beinhaltet eine automatische Eingangsbestätigungsmail Werbung, so liegt darin eine nur geringfügige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Verbrauchers. Ein Unterlassungsanspruch besteht in einem solchen Fall daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2013 kündigte ein Verbraucher eine Versicherung und bat in diesem Zusammenhang per E-Mail um eine Kündigungsbestätigung. Auf seine E-Mail erhielt der Verbraucher sofort eine automatische Eingangsbestätigungsmail. Da diese im Abspann Werbung über eine Unwetterwarnung per SMS enthielt, klagte der Verbraucher gegen die Versicherung... Lesen Sie mehr