die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „einkommensteuerbar“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.07.2020
- X R 6/19 -
Ausländische Stipendien für Gastärzte können deutscher Einkommensteuer unterliegen
Bundesfinanzhof zur Einkommensteuerpflicht eines ausländischen Gastarztes, der für Fortbildung in Deutschland Stipendium aus Heimatland erhält
Stipendien, die einem ausländischen Gastarzt von seinem Heimatland für eine Facharztweiterbildung in Deutschland gezahlt werden, können der Einkommensteuer unterliegen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 08.07.2020 entschieden.
Dem Urteil des Bundesfinanzhofs lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin - eine libysche Ärztin - absolvierte nach ihrem Medizinstudium in Libyen an einer deutschen Universitätsklinik eine Weiterbildung zur Fachärztin. Während dieser Zeit hatte sie einen Gastarztstatus und war einer Assistenzärztin vergleichbar tätig. Sie wurde von der Klinik vereinbarungsgemäß nicht entlohnt, sondern erhielt zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten aus Libyen monatliche Stipendien. Das Finanzamt besteuerte die Leistungen als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das Finanzgericht (FG) meinte hingegen, die Stipendien seien... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.09.2015
- X R 43/12 -
Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren können der Einkommensteuer unterliegen
Pokergewinne können steuerpflichtig sein
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen können.
Der Kläger des zugrundeliegenden Verfahrens hatte nach den Feststellungen der Vorinstanz über Jahre hinweg hohe Preisgelder aus der Teilnahme an Pokerturnieren (u.a. in den Varianten "Texas Hold´em" und "Omaha Limit") erzielt. Das Finanzamt hat diese der Einkommensteuer unterworfen. Das Finanzgericht Köln als Vorinstanz hat durch Zwischenurteil entschieden, dass die Einkünfte des Klägers... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.01.2014
- VI R 57/11, VI R 52/11 und VI R 78/12 -
Bundesfinanzhof zur Einkommensteuerpauschalierung nach § 37 b EStG
Geschenke aus betrieblichem Anlass können bei dem Unternehmen zu einkommenssteuerpflichtigen Einnahmen führen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit drei Urteilen entschieden, dass unter die Pauschalierungsvorschrift in § 37 b des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur Zuwendungen fallen, die (beim Empfänger) einkommensteuerbar und auch dem Grunde nach einkommensteuerpflichtig sind.
Geschenke aus betrieblichem Anlass, die ein Unternehmen seinen Geschäftsfreunden gewährt, können bei diesen zu einkommensteuerpflichtigen Einnahmen führen. Gleiches gilt für andere Leistungen, die ein Unternehmen seinen Geschäftspartnern oder seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum vertraglich Vereinbarten gewährt. Lädt daher ein Unternehmen Geschäftsfreunde oder Arbeitnehmer z.B. auf eine... Lesen Sie mehr