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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einschlafen“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 22.09.1998
- S 36 U 294/97 -
Sturz vom Stuhl aufgrund Einschlafens wegen Überarbeitung stellt Arbeitsunfall dar
Anspruch auf Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht
Fällt jemand an seinem Arbeitsplatz vom Stuhl, weil er wegen einer betrieblichen Überarbeitung eingeschlafen ist, und verletzt er sich dabei, so besteht ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Ist das Einschlafen dagegen nicht auf die betriebliche Tätigkeit zurückzuführen, so besteht kein Versicherungsschutz. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im August 1996 fiel eine Gastwirtin gegen 1.30 Uhr von einem Sitz an der Theke, wodurch sie mit ihrem Kopf an der Fußstütze der Theke stieß. Nach den Angaben der Gastwirtin kam es zum Sturz, weil sie bei der Abrechnung wegen Übermüdung eingeschlafen sei. Sie sei bereits seit 11 Uhr allein in der Gaststätte tätig gewesen. Sie beanspruchte daraufhin ihre gesetzliche Unfallversicherung. Diese lehnte jedoch eine Zahlung mit dem Hinweis ab, dass ein Arbeitsunfall nicht vorgelegen habe. Die Müdigkeit habe ihre Ursache nicht in der betrieblichen Tätigkeit gehabt. Die Gastwirtin erhob nach dem ablehnenden Bescheid Klage.... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.11.2014
- 7 Ca 2114/14 -
Kündigung einer Bahnangestellten wegen Schlafens während der Arbeitszeit unwirksam
Pflichtverletzung hätte einer weiteren Abmahnung bedurft
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die Kündigung einer Bahnangestellten, die bereits zu Dienstbeginn über Unwohlsein geklagt hatte und dann in einem Zugabteil eingeschlafen war, unverhältnismäßig und unwirksam ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall war einer Stewardess im Bordservice der beklagten Bahngesellschaft gekündigt worden, nachdem sie in einem Zugabteil eingeschlafen war und erst nach mehreren Stunden die Arbeit aufgenommen hatte. Die Arbeitnehmerin hatte bei Dienstbeginn über Unwohlsein geklagt, sich jedoch nicht förmlich krankgemeldet.Das Arbeitsgericht Köln erklärte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 14.01.2010
- 9 U 113/09 -
Eingeschlafen aufgrund Alkoholgenusses: Grobe Fahrlässigkeit bei durch Kerzen verursachten Brandschaden
Hausratsversicherung muss nicht zahlen
Wer sich aufgrund Alkoholgenusses schlafen legt und dabei brennende Kerzen unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig. Die Hausratsversicherung muss daher nicht für den durch die Kerzen verursachten Brandschaden einstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ließ ein Mann fünf Kerzen in einem fünfarmigen Kerzenständer in der Nähe von leicht entzündlichen Gegenständen in seinem volleingerichteten Partyraum auf einem Tisch brennen. Er legte sich aufgrund Alkoholgenusses auf dem Sofa schlafen. Eine weitere Person befand sich nicht im Raum. Im Folgenden kam es aufgrund der Kerzen zu einem Brandschaden. Die Hausratsversicherung... Lesen Sie mehr
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Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 01.02.2012
- 3 U 53/11 -
Zigarette im Bett: Nichtvergewissern einer Brandlöschung ist grob fahrlässig
Verletzung der Sorgfaltspflicht in hohem Maße
Kommt es nach dem Einschlafen durch eine brennende Zigarette zu einem Brand, besteht trotz Löschversuch die Pflicht sich der endgültigen Brandlöschung zu vergewissern. Sowohl das Einschlafen mit brennender Zigarette als auch das Nichtvergewissern der Brandlöschung ist grob fahrlässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin machte gegen die Beklagte einen Schadenersatzanspruch wegen eines Brandes geltend. Die Klägerin war Hausratsversicherer für die Beklagte. Die Beklagte legte sich mit einer brennenden Zigarette ins Bett und schlief ein. Nachfolgend wachte sie auf und bemerkte einen sich entwickelnden Schmorbrand. Diesen versuchte sie mit Cola... Lesen Sie mehr
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