die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „einseitiges Mieterhöhungsverlangen“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.03.2010
- VIII ZR 160/09 -
Preisgebundener Wohnraum: Anspruch des Vermieters auf Vertragsanpassung bei Unwirksamkeit von Mieterhöhungen im langjährigen Mietverhältnis
BGH stärkt Rechte des Vermieters hinsichtlich Mietanpassungen bei preisgebundenem Wohnraum
Ein Mieter kann im Falle der Unwirksamkeit von nach den Vorschriften für preisgebundenen Wohnraum vorgenommenen Mieterhöhungen die zusätzlich gezahlten Beträge nicht unbeschränkt zurückverlangen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist seit 1981 Mieterin einer Wohnung in Berlin. Das Ende des 19. Jahrhunderts errichtete Gebäude wurde Ende der 1970er Jahre von der Rechtsvorgängerin der beklagten Wohnungsbaugesellschaft mit öffentlichen Mitteln saniert.Im Mietvertrag heißt es in § 1:"Art der Wohnung: Neubau. Die Wohnung ist öffentlich gefördert / mit Mitteln des § 46 StBauFG errichtet (...)." Die Grundmiete - ursprünglich 379,64 DM (194,11 €) - wurde von der Vermieterin mehrfach nach § 10 in Verbindung mit § 8 a Wohnungsbindungsgesetz* erhöht, zuletzt ab Juli 2007 auf 481,59 €. Die... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.07.2005
- VIII ZR 199/04 -
Einseitige 'Mieterhöhungsklausel' in Mietvertrag über Wohnraum ist unwirksam
BGH gewährt Mietern Rückzahlung zuviel gezahlter Mieten
Der Wohnraummietvertrag der Klägerin enthielt die Klausel, dass der Vermieter (Beklagter) alle zwei Jahre dazu berechtigt sein sollte, die Höhe der Miete zu prüfen und neu festzulegen. Innerhalb weniger Jahre erhöhte der Beklagte darauf hin die Miete von anfangs ca. 330 € auf zuletzt ca. 550 €. Nachdem die Klägerin über einen Zeitraum von vier Jahren die jeweils erhöhte Miete vorbehaltlos gezahlt hatte, verklagte sie schließlich den Vermieter auf Rückzahlung zuviel gezahlter Mieten in Höhe von ca. 11.000 €. Sie hatte in allen Instanzen, zuletzt beim BGH, Erfolg.
Das Gericht hält die Klausel im Mietvertrag, wonach der Vermieter einseitig zu Mieterhöhungen berechtigt ist, für unwirksam, da sie gegen § 557 IV BGB (früher: § 10 I MHG - Miethöhegesetz) verstoße. Nach dieser Vorschrift ist eine zum Nachteil des Mieters vom Gesetz abweichende Vereinbarung über Mieterhöhungen unwirksam.Das Gesetz regele abschließend diejenigen Fälle, in... Lesen Sie mehr