die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Einstufung als Verdachtsfall“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2024
- 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23 -
Keine waffenrechtliche Erlaubnis für Mitglieder einer im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen stehenden Partei
AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
Der Umstand, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz eine politische Partei als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen einstuft, führt - unabhängig von deren politischer Ausrichtung - regelmäßig zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ihrer Mitglieder. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen zweier Mitglieder der Partei “Alternative für Deutschland“ (AfD) gegen den Widerruf ihrer Erlaubnisse zum Besitz von Schusswaffen abgewiesen.
Ein Ehepaar hatte geklagt, weil ihm die Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen wegen einer Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland“ (AfD) entzogen wurde.Die Kläger sind damit zugleich verpflichtet, die in ihrem Besitz befindlichen erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gleichgestellten Waffenteile (in einem Fall 197, im anderen Fall 27 Stück) und zugehörige Munition abzugeben oder zu vernichten. Zur Begründung führte die Kammer aus: Allein die Mitgliedschaft in einer Partei, bei der der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen besteht, führt nach den geltenden strengen Maßstäben des Waffenrechts regelmäßig zur Vermutung... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 13.05.2024
- 5 A 1216/22 , 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22 -
Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten
Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen gegeben
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ und ihre Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland (JA)“ als Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit hierüber unterrichten. Auch die Beobachtung des sogenannten „Flügel“ in der Vergangenheit - zunächst als Verdachtsfall, später als „erwiesen extremistische Bestrebung“ - und deren Bekanntgabe waren rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht entschieden. Die Berufungen der AfD und der JA gegen die Urteile des VG Köln waren damit erfolglos.
Die AfD hat keinen Anspruch auf Unterlassung der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes stellen eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Beobachtung als Verdachtsfall dar. Dies gilt auch für politische Parteien, welche unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehen. Die Befugnis zur nachrichtendienstlichen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 05.10.2023
- 13 L 1907/23 -
Eilantrag der AfD zur befürchteten Einstufung als "gesichert extremistische Bestrebung" abgelehnt
AfD scheitert erneut gegen Verfassungsschutz
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz abgelehnt, der auf die Unterlassung der Einstufung und Bekanntgabe als "gesichert extremistische Bestrebung" gerichtet war. Aus den jüngsten Aussagen des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD ergäben sich keine Anhaltspunkte für eine solche "Hochstufung" vom Verdachtsfall zur "gesichert extremistischen Bestrebung".
In den vergangenen Monaten äußerte sich der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz bei verschiedenen Anlässen zur AfD, etwa bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts im Juni 2023 und im Zusammenhang mit der Europawahlversammlung der AfD im Juli und August 2023. Die AfD-Bundespartei beantragte daraufhin beim Oberverwaltungsgericht NRW - wegen des dort anhängigen Berufungsverfahrens... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 05.03.2021
- 13 L 105/21 -
Verwaltungsgericht Köln untersagt Verfassungsschutz per Hängebeschluss vorerst Einstufung der AfD als "Verdachtsfall"
Eilantrag der AfD wird stattgegeben
In dem gegen die Einstufung als "Verdachtsfall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gerichteten Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln einem erneuten Antrag der Alternative für Deutschland (AfD) auf Erlass einer Zwischenentscheidung (sog. Hängebeschluss) stattgegeben. Mit Beschluss vom 05.03.2021 untersagte das Gericht dem BfV bis zu einer Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag, die Partei als "Verdachtsfall" einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als "Verdachtsfall" erneut bekanntzugeben.
Die AfD hatte Ende Januar 2021 einen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfV, gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Dem BfV soll damit untersagt werden, die AfD als "Verdachtsfall" oder "gesichert extremistische Bestrebung" einzustufen und zu behandeln sowie eine solche Einstufung oder Behandlung öffentlich bekanntzugeben. Zugleich... Lesen Sie mehr