die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „elektronische Steuererklärung“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.06.2020
- VIII R 29/19 -
Keine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
Bundesfinanzhof zur elektronischen Erklärungsabgabe bei Kleinstunternehmen
Die Abgabe der Einkommensteuererklärung durch Datenfernübertragung ist wirtschaftlich unzumutbar, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften steht, die die Pflicht zur elektronischen Erklärungsabgabe auslösen. Das hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 16.06.2020 entschieden.
Der Kläger war seit 2006 selbständiger Physiotherapeut. Mitarbeiter und Praxis-/ Büroräume hatte er nicht, ebenso wenig einen Internetzugang. Bis einschließlich 2016 veranlagte das Finanzamt (FA) den Kläger auf der Grundlage der handschriftlich ausgefüllten amtlichen Erklärungsvordrucke zur Einkommensteuer. Für das Streitjahr 2017 forderte es den Kläger mehrfach erfolglos zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung auf und setzte daraufhin ein Zwangsgeld gegen den Kläger fest. Den Antrag des Klägers, von der Verpflichtung zur elektronischen Erklärungsabgabe befreit zu werden, lehnte das FA ab.Die dagegen erhobene... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.05.2017
- V R 54/16 -
BFH zur Kopie einer Rechnungskopie
Kopie einer Rechnungskopie bei Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren ausreichend
Die Kopie einer Rechnungskopie ist eine Kopie der Rechnung. Dies hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Die Entscheidung betrifft das sog. Vergütungsverfahren, nach dem im Ausland ansässige Unternehmer ihre im Inland abziehbaren Vorsteuerbeträge vergütet erhalten. Nach einer Neuregelung im Jahr 2010 muss der erforderliche Antrag auf elektronischem Weg gestellt werden. Diese Form soll das Verfahren vereinfachen, macht aber die bis dahin erforderliche Übersendung von Originalunterlagen... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.10.2016
- 2 K 2352/15 -
Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung in elektronischer Form kann wirtschaftlich unzumutbar sein
Anschaffung, Einrichtung und Wartung von Hard- und Software müssen in wirtschaftlich sinnvoller Relation zum Betrieb und daraus erzielten Einkünften stehen
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass es einem selbständigen Zeitungszusteller mit jährlichen Einnahmen von ca. 6.000 Euro nicht zuzumuten ist, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form abzugeben.
Der Kläger des zugrunde liegenden Rechtsstreits ist selbständiger Zeitungszusteller in der Südpfalz. In den Jahren 2013 und 2014 erzielte er aus dieser Tätigkeit Einnahmen von knapp 6.000 Euro jährlich. Den Lebensunterhalt bestritt er mit Einkünften aus seinem Kapitalvermögen. Seine Einkommensteuererklärungen gab er auf amtlichem Vordruck handschriftlich ab.Im Juli... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.07.2015
- 1 K 2204/13 -
Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden
Restrisiko eines Hacker-Angriffs auf gespeicherte Daten ist im Hinblick auf Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis hinzunehmen
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der Gewinneinkünfte erzielt, auch dann verpflichtet ist, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen, wenn er nur geringfügige Gewinne (500 Euro) erzielt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens lebt in Rheinhessen und ist nebenberuflich als Fotograf, Autor und Tauchlehrer selbständig tätig. Das beklagte Finanzamt wies ihn erstmals im Jahr 2011 darauf hin, dass er wegen dieser selbständigen Tätigkeit verpflichtet sei, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form an das Finanzamt zu übermitteln. Der Kläger wandte ein, dass... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.02.2015
- IX R 18/14 -
Elektronische Einkommensteuererklärung: Korrektur bei schlichtem "Vergessen" eines Übertrags in die Anlage grundsätzlich möglich
Nachlässigkeiten wie bloße Übertrags- oder Eingabefehler sind nicht als grob fahrlässig zu werten
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das schlichte "Vergessen" des Übertrags selbst ermittelter Besteuerungsgrundlagen - im Urteilsfall ein Verlustbetrag - in die entsprechende Anlage zu einer elektronischen Einkommensteuererklärung nicht grundsätzlich als "grob fahrlässig" anzusehen ist. Danach könnten solche, die Steuerlast mindernden Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) auch dann noch berücksichtigt werden, wenn sie dem Finanzamt erst nach Bestandskraft der Steuerveranlagung mitgeteilt werden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte im Jahr 2007 aus der Auflösung einer GmbH einen steuerlich berücksichtigungsfähigen Verlust erzielt, über den er seinen Steuerberater zutreffend informiert hatte. In den vom Berater gefertigten elektronischen Steuererklärungen fehlten jedoch Angaben zu diesem Verlust; denn obwohl der Berater den Verlustbetrag persönlich berechnet hatte,... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.03.2012
- XI R 33/09 -
Verpflichtung zur elektronischen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verfassungsgemäß
Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten ausreichend
Die Verpflichtung eines Unternehmers, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Seit dem 1. Januar 2005 müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten darauf verzichten; dann muss wie bisher eine Papiererklärung eingereicht werden. Das Finanzamt muss dem Antrag entsprechen, wenn die elektronische Übermittlung für den Unternehmer wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2010
- 5 K 2099/09 -
FG Rheinland-Pfalz: Fehlerhafte Steuererklärung im Elster-Verfahren nicht immer als grobes Verschulden zu bewerten
Allgemeine Lebenserfahrung zeigt, dass trotz Sorgfalt gerade bei größeren Dokumenten am PC Fehler vorkommen können
Unterläuft einem Steuerpflichtigen bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung im elektronischen Elster-Verfahren ein Fehler bei der Eingabe, kann dies nicht stets als grobes Verschulden des Steuerpflichtigen bewertet werden. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Fall musste das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung nehmen, ob die Änderung eines Steuerbescheides, der aufgrund einer unvollständigen Eingabe des Steuerpflichtigen im elektronischen Elster Verfahren ergangen war, vom Finanzamt mit der Begründung abgelehnt werden kann, dass der Steuerpflichtige grob fahrlässig gehandelt habe.Im... Lesen Sie mehr