die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „elektronischer Lohnsteuerbecheinigung“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.06.2022
- 4 K 135/19 E -
Keine Steuerhinterziehung bei Kenntnis des Finanzamts
Für eine verlängerte Festsetzungsfrist bedarf es ein In-Unkenntnis-lassen der Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass kein objektiver Verkürzungstatbestand vorliegt, wenn pflichtwidrig keine Steuererklärung abgegeben wird, dem Finanzamt aber alle erforderlichen Informationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen.
Die Kläger sind zusammenveranlagte Eheleute. Da bis einschließlich 2008 lediglich der Ehemann Arbeitslohn bezog, hatte das Finanzamt den Fall als Antragsveranlagung gespeichert. Ab 2009 erzielte auch die Ehefrau Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Der Lohnsteuerabzug erfolgte bei den Klägern nach den Steuerklassen III und V. Die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen wurden im Datenverarbeitungsprogramm des Finanzamts unter der Steuernummer der Kläger erfasst. Da der Fall dennoch weiterhin als Antragsveranlagung gespeichert war, forderte das Finanzamt die Kläger zunächst nicht zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen auf und die Kläger gaben auch keine Erklärungen ab.... Lesen Sie mehr