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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Elster-Verfahren“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Münster, Urteil vom 26.04.2017
- 7 K 2792/14 AO -
Elektronische Klageerhebung über Elster-Portal unzulässig
Bei Schriftform ist grundsätzlich eigenhändige Unterschrift bzw. bei elektronischer Form eine entsprechende elektronische Signatur erforderlich
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Klage, die elektronisch über das Elster-Portal an das Finanzamt übermittelt wird, unzulässig ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens erhob am letzten Tag der Klagefrist auf elektronischem Weg über das Elster-Portal beim Finanzamt Klage, das diese an das Finanzgericht per E-Mail weiterleitete. Nach Hinweis des Gerichts beantragte der Kläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, was er damit begründete, dass das Finanzamt ihm keinen Hinweis auf das Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur erteilt habe.Das Finanzgericht Münster wies die Klage als unzulässig ab, weil der Kläger die Klage nicht innerhalb der Klagefrist in der vorgeschriebenen Schriftform erhoben habe. Für die Schriftform sei grundsätzlich... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.10.2014
- VI R 82/13 -
Einkommensteuererklärung kann auch wirksam per Fax übermittelt werden
Erfordernis der Schriftlichkeit wird auch bei der Übermittlung einer Einkommensteuererklärung per Fax gewahrt
Eine Einkommensteuererklärung kann auch wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls erzielte im Streitjahr 2007 ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Über den Inhalt der von ihrer Steuerberaterin erstellten Einkommensteuererklärung 2007 hatte sich die Klägerin ausschließlich telefonisch informiert und das ihr zugefaxte Deckblatt der Erklärung unterschrieben. Die Steuerberaterin übermittelte dem Finanzamt... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 27.09.2011
- 1 K 43/11 -
Keine überzogenen Anforderungen an den Steuerbürger
Hinweise im „Kleingedruckten“ der Steuerformulare schließen nachträgliche Geltendmachung von Unterhaltszahlungen nicht ohne weiteres aus
Das Finanzgericht Hamburg hat der Klage eines Steuerpflichtigen stattgegeben, der Unterhaltszahlungen an seine Lebensgefährtin und Mutter des gemeinsamen Kindes erst erklärt hatte, nachdem sein Einkommensteuerbescheid bereits bestandskräftig geworden war.
Der Kläger lebt mit der Mutter seines im Jahr 2007 geborenen Kindes in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Seine Steuererklärung für das Jahr 2008 gab er elektronisch mit ElsterFormular ab, ohne seine Unterhaltszahlungen an die Lebensgefährtin anzugeben. Als er dies etwa ein Jahr nach Erlass des Steuerbescheids nachholte, lehnte das Finanzamt seinen Antrag auf nachträgliche Berücksichtigung... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2010
- 5 K 2099/09 -
FG Rheinland-Pfalz: Fehlerhafte Steuererklärung im Elster-Verfahren nicht immer als grobes Verschulden zu bewerten
Allgemeine Lebenserfahrung zeigt, dass trotz Sorgfalt gerade bei größeren Dokumenten am PC Fehler vorkommen können
Unterläuft einem Steuerpflichtigen bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung im elektronischen Elster-Verfahren ein Fehler bei der Eingabe, kann dies nicht stets als grobes Verschulden des Steuerpflichtigen bewertet werden. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Fall musste das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung nehmen, ob die Änderung eines Steuerbescheides, der aufgrund einer unvollständigen Eingabe des Steuerpflichtigen im elektronischen Elster Verfahren ergangen war, vom Finanzamt mit der Begründung abgelehnt werden kann, dass der Steuerpflichtige grob fahrlässig gehandelt habe.Im... Lesen Sie mehr
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