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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Empfangsbedürftige Willenserklärung“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17.09.2010
- 4 Sa 721/10 -

Zugang einer Kündigung: Mit Post nach 16.00 Uhr braucht nicht gerechnet zu werden

Wird ein Brief erst um 16.00 Uhr in den Briefkasten des Adressaten geworfen, so geht er erst am nächsten Werktag zu

Der Zugang einer Kündigung ist an dem Tag bewirkt, an dem nach der Verkehrsanschauung mit der Leerung des Briefkastens noch gerechnet werden kann. Erreicht die Willenserklärung den Briefkasten des Empfängers zu einer Tageszeit, zu der nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme durch den Adressaten nicht mehr erwartet werden kann, so ist sie an diesem Tag nicht mehr zugegangen.

In Anlehnung an diese ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschied das Landesarbeitsgericht Köln zugunsten eines Arbeitnehmers, der sich gegen eine Kündigung wandte, die ein Bote seiner Arbeitgeberin erst nach 16.00 Uhr in seinen Briefkasten eingeworfen hatte. Bei der Frage, wann nach den Gepflogenheiten des Verkehrs eine Entnahme durch den Adressaten nicht mehr erwartet werden könne, sei indes nicht generalisierend auf alle Empfänger im gesamten Bundesgebiet abzustellen. Der Bundesgerichtshof stelle vielmehr auf die Gepflogenheiten am Wohnort des betroffenen Adressaten ab.Zunächst sei festzuhalten, dass der Absender... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 19.08.2002
- 8 U 380/01 -

Wenn das Fax rausgegangen ist, ist es auch angekommen

Konkreter Ausgang anhand des Faxprotokolls nachgewiesen

Wer eine Fax-Nummer seinem Vertragspartner mitteilt und die Fax-Nummer überdies im Kopf eigener Briefbögen führt, muss sich entgegenhalten lassen, per Fax zugesandte Erklärungen auch empfangen zu haben. Das hat das Kammergericht entschieden.

Um empfangsbedürftige Willenserklärungen erhalten zu können, muss der Mieter den vorhandenen Briefkasten und sein angegebenes Fax-Gerät emfangsbereit halten.Im Fall hat ein Vermieter ein Fax mit einer (berechtigten) Räumungsaufforderung an den Mieter gesandt. Dieser bestritt den Zugang des Faxes, obwohl der Vermieter den konkreten Ausgang anhand eines Faxprotokolls dargelegt hatte.... Lesen Sie mehr



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