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Landgericht Koblenz, Beschluss vom 11.10.2018
- 6 S 204/18 -
Kein Schadensersatzanspruch bei gestörtem Satellitenempfang
Gestörter Satellitenempfang stellt keine Eigentumsbeeinträchtigung dar
Der Eigentümer eines Grundstücks hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Satellitenempfang durch einen Baum auf dem Nachbargrundstück gestört ist. Dies hat das Landgericht Koblenz entschieden.
Im vorliegenden Verfahren ist der Kläger Eigentümer eines Grundstücks. Bei der beklagten Nachbarin handelt es sich um eine Gemeinde, die entlang der Straße - vor dem Grundstück des Klägers - einen Baum gepflanzt hatte. Der Kläger war der Meinung, dass sein Satellitenempfang durch diesen Baum gestört sei, weshalb er den Standort seiner Satellitenanlage durch einen Fachbetrieb verlegen lies, um störungsfrei Fernsehen zu schauen. Die Kosten hierfür in Höhe von 439,68 € zuzüglich erbrachter Eigenleistungen im Gegenwert von 350,30 € verlangte er nun klageweise von der Gemeinde als Schadensersatz, nachdem die Gemeinde sowohl eine Kostenübernahme, als auch... Lesen Sie mehr
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