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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erfrischungsgetränk“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 04.06.2024
- 9 U 1314/23 -

Gericht verbietet Gesundheits-Werbung für "Hohes C Immun Water"

vzbv klagt erfolgreich gegen Getränke-Werbung der Eckes-Granini Deutschland GmbH

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat der Eckes-Granini Deutschland GmbH verboten, mit der Bezeichnung „IMMUN WATER“ für ein Erfrischungsgetränk zu werben. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. Laut dem Urteil darf das Unternehmen den Produktnamen nicht mehr im Zusammenhang mit der strittigen Gestaltung der Getränkeflasche verwenden.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), nachdem Eckes-Granini im Frühjahr 2022 das Getränk „hohes C IMMUN WATER“ auf den deutschen Markt gebracht hatte, ein Erfrischungsgetränk mit Limetten-Ingwer-Geschmack. Auf der Flasche war in großen Buchstaben der Getränkename und darunter in deutlich kleinerer Schrift die Angabe „MIT VITAMIN C + D“ abgedruckt. Auf der Rückseite der Flasche befand sich der Hinweis: „Vitamin C und D tragen zur normalen Funktion des Immunsystems bei. Der vzbv hatte diese Gestaltung als unzulässige Gesundheitswerbung kritisiert. Sie erwecke den falschen Eindruck, es gebe einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 28.02.2013
- 6 A 62/11 -

Etikettierung mit "ohne Kristallzuckerzusatz" trotz enthaltender Traubensüße unzulässig

Angemessene Kennzeichnung zum Schutz der Verbraucher erforderlich

Ein Getränk darf nicht mit dem Hinweis "ohne Kristallzucker" werben, wenn das Produkt mit „Traubensüße", die Fruchtzucker und Traubenzucker enthält, gesüßt worden ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Hersteller von Erfrischungsgetränken wirbt auf dem Etikett mit dem Hinweis: „Ohne Kristallzuckerzusatz (sondern mit feiner, aus der Traube gewonnener Süße)". Der zuständige Landkreis forderte, die Angabe „ohne Kristallzuckerzusatz" vom Etikett zu entfernen, weil das Getränk mit Traubensüße gesüßt werde und der Hinweis... Lesen Sie mehr



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