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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 24.05.2018
- 13 W 10/18 -
Sorgeberechtigter Elternteil kann ohne familiengerichtliche Übertragung der Befugnis nicht auf Löschung von Fotos des gemeinsamen Kindes auf Internetseiten klagen
Fotoveröffentlichung auf Webseite stellt Regelung von erheblicher Bedeutung dar
Die Veröffentlichung von Fotos eines minderjährigen Kindes auf einer gewerblichen Internetseite stellt eine Regelung von erheblicher Bedeutung im Sinne von § 1687 Abs. 1 BGB dar. In diesem Fall kann ein sorgeberechtigter Elternteil ohne familiengerichtliche Übertragung der Befugnis gemäß § 1628 BGB nicht auf Löschung der Fotos klagen. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern eines sechsjährigen Mädchens waren geschieden, übten aber weiterhin bis auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht das Sorgerecht gemeinsam aus. Das Kind lebte mit der Mutter auf dem Bauernhof des neuen Partners der Mutter. Der neue Partner betrieb für den Bauernhof eine Webseite, die eindeutig werbenden Charakter hatte. Auf dieser Webseite wurden Fotos des Kindes veröffentlicht. Der Kindesvater war damit nicht einverstanden und beantragte für eine beabsichtigte Klage auf Löschung der Fotos Prozesskostenhilfe.Das Landgericht Oldenburg wies den Antrag auf Prozesskostenhilfe zurück.... Lesen Sie mehr