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Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Beschluss vom 19.04.2023
- (350 Gs) 230105-1530-249346 (136/23) -
Wohnungsdurchsuchung 20 Minuten nach erfolglosem Versuch Ermittlungsrichter zu erreichen spricht nicht für Vorliegen von Gefahr im Verzug
Ermittlungsrichter kann innerhalb von 20 Minuten erreicht werden
Wird eine Wohnungsdurchsuchung 20 Minuten nach dem erfolglosem Versuch den Ermittlungsrichter zu erreichen gestartet, so spricht dies nicht für das Vorliegen von Gefahr im Verzug. Denn innerhalb von 20 Minuten kann ein Ermittlungsrichter erreicht werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im Januar 2023 ordnete eine Staatsanwältin in Berlin um 16.07 Uhr wegen Gefahr im Verzug die Durchsuchung der Wohnung eines Beschuldigten an. Zuvor hatte sie von 16.04 Uhr an erfolglos versucht den Ermittlungsrichter zwecks Erwirkung eines Durchsuchungsbeschlusses zu erreichen. Die Wohnungsdurchsuchung begann schließlich um 16.30 Uhr. Der Beschuldigte hielt die Durchsuchung für rechtswidrig und stellte daher einen entsprechenden Feststellungsantrag bei Gericht.Das Amtsgericht Tiergarten entschied zu Gunsten des Beschuldigten. Die Anordnung der Wohnungsdurchsuchung sei... Lesen Sie mehr