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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ersatzurlaub“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2017
- 9 AZR 572/16 -

BAG: Kein Anspruch auf Abgeltung von Ersatzurlaub während Freistellungsphase nach Beendigung der Arbeitsphase des Alters­teilzeit­arbeits­verhältnisses

Keine Beendigung des Arbeits­verhältnisses durch Freistellungsphase

Wird einem Arbeitnehmer nicht rechtzeitig sein verlangter Urlaub gewährt, so steht ihm ein Ersatz­urlaubs­anspruch zu. Mit der Beendigung der Arbeitsphase im Rahmen eines Alters­teilzeit­arbeits­verhältnisses und dem Übergang in die Freistellungsphase steht dem Arbeitnehmer aber kein Anspruch auf Abgeltung des Ersatz­urlaubs­anspruchs gemäß § 7 Abs. 4 des Bundes­urlaubs­gesetzes (BUrlG) zu. Denn mit Beginn der Freistellungsphase endet nicht das Arbeitsverhältnis. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Redakteurin einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt beendete im März 2015 entsprechend eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses die Arbeitsphase. Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses im März 2018 war die Redakteurin bezahlt freigestellt. Für das Jahr 2015 beantragte sie trotz Übergangs in die Freistellungsphase die Gewährung der ihr zustehenden 31 Urlaubstage. Die Arbeitgeberin wies dies zurück. Ihrer Meinung nach stehen der Redakteurin nur acht Urlaubstage zu. Aufgrund der Nichtgewährung der 23 Urlaubstage erhob die Redakteurin Klage auf Zahlung von Schadensersatz in Geld.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.10.2014
- 9 AZR 956/12 -

Zusätzliche Urlaubstage nach Vollendung des 58. Lebensjahres nicht alters­dis­kriminierend

Unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer kann zum Schutz älterer Beschäftigter zulässig sein

Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG zulässig sein. Bei der Prüfung, ob eine solche vom Arbeitgeber freiwillig begründete Urlaubsregelung dem Schutz älterer Beschäftigter dient und geeignet, erforderlich und angemessen im Sinne von § 10 Satz 2 AGG ist, steht dem Arbeitgeber eine auf die konkrete Situation in seinem Unternehmen bezogene Ein­schätzungs­prärogative zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Die nicht tarifgebundene Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls stellt Schuhe her. Sie gewährt ihren in der Schuhproduktion tätigen Arbeitnehmern nach Vollendung des 58. Lebensjahres jährlich 36 Arbeitstage Erholungsurlaub und damit zwei Urlaubstage mehr als den jüngeren Arbeitnehmern. Die 1960 geborene Klägerin war der Auffassung, die Urlaubsregelung sei altersdiskriminierend.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 20.10.2010
- 262 C 20444/10 -

Abrupter Urlaubsabbruch – Buchungsfehler des Reiseunternehmens berechtigt zu Reisepreisminderung von 50 %

AG München: Freizeit stellt heutzutage hohen immateriellen Wert dar

Wenn Ferien nicht ohne weiteres nachgeholt werden können, zum Beispiel durch ein schulpflichtiges Kind, und erfährt der Urlauber erst sehr kurzfristig davon, dass er nicht reisen kann, ist ein Schadensersatz in Höhe von 50 % des Reisepreises als Ausgleich für die vertane Urlaubszeit angemessen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Im vorliegenden Fall hat ein Ehepaar für sich und seinen schulpflichtigen Sohn im Frühjahr 2010 bei einem Reiseveranstalter eine 14-tägige Pauschalreise in die Türkei zu einem Preis von 2.715 Euro gebucht. Die Reise sollte während der Pfingstferien stattfinden und war als Jahresurlaub für die gesamte Familie gedacht.Am Pfingstsonntag, dem Abreisetag, fuhr die Familie... Lesen Sie mehr



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