die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erstes Juristisches Staatsexamen“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht München, Urteil vom 20.12.2022
- M 4 K 22.4098 -
Erste juristische Staatsprüfung: Kein Anspruch auf Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeit auf Konzeptpapier
Im Zweifelsfall besteht Obliegenheit des Prüflings nachzufragen
Verfasst ein Prüfling im Rahmen der ersten juristischen Staatsprüfung die Prüfungsarbeit irrtümlich auf dem Konzeptpapier anstatt im Prüfungsheft, geht das zu seinen Lasten. Ein Anspruch auf Bewertung der Arbeit auf dem Konzeptpapier besteht nicht. Bestehen Unklarheiten muss der Prüfling nachfragen. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2022 trat ein angehender Jurist in Bayern seine erste juristische Staatsprüfung an. Bei der ersten schriftlichen Prüfung kam es aufgrund eines verwirrenden Hinweises auf dem Prüfungsheft zu einem folgenschweren Fehler. Der Prüfling verfasste die gesamte Prüfungsarbeit auf dem Konzeptpapier anstatt - wie vorgeschrieben - im Prüfungsheft, da auf der ersten Seite des Prüfungshefts der Hinweis "Nicht öffnen!" stand. Seine Arbeit wurde deshalb mit 0 Punkten bewertet. Nachfolgend klagte der Prüfling darauf, dass seine Arbeit auf dem Konzeptpapier bewertet wird.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.04.2021
- 14 A 1082/20 -
Zu wenig Hochschullehrer korrigieren juristische Examensklausuren
Prüfung muss neu bewertet werden
Das Oberverwaltungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung der Klage einer Jurastudentin stattgegeben, die die staatliche Pflichtfachprüfung als Teil der ersten Prüfung (früher: erstes juristisches Staatsexamen) beim Justizprüfungsamt Hamm nicht bestanden hatte. Entgegen den rechtlichen Vorgaben, von denen seit Jahren regelmäßig abgewichen werde, seien ihre Klausuren nicht auch durch einen Hochschullehrer korrigiert worden.
In dem hier vorliegenden Fall wehrte sich die Klägerin gegen das endgültige Nichtbestehen der staatlichen juristischen Pflichtfachprüfung. Im Rahmen dieser Prüfung sind sechs Klausuren zu fertigen, die jeweils von zwei Prüfern selbständig begutachtet und bewertet werden. § 14 Abs. 2 des Juristenausbildungsgesetzes (JAG NRW) regelt dazu, dass einer der beiden Prüfer Hochschullehrer sein... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.12.2017
- 11 U 104/16 -
OLG Hamm zum Anspruch auf Schadensersatz für Studenten bei rechtsfehlerhaft bewerteten juristischen Klausuren
Für Anspruch auf Schadensersatz müssen Klausurinhalte bei Anwendung zutreffender Bewertungsmaßstäbe nachweislich zur Verbesserung der Prüfnote führen
Amtspflichtwidrig falsch bewertete juristische Klausuren begründen keinen Schadensersatzanspruch des betroffenen Studenten, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Klausuren bei der Anwendung zutreffender Bewertungsmaßstäbe besser hätten bewertet werden müssen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster.
Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte der heute 35 Jahre alte Kläger aus Köln vom beklagten Land Nordrhein-Westfalen Schadensersatz aufgrund eines Bescheides des Justizprüfungsamtes beim Oberlandesgericht Hamm vom 7. September 2007, mit welchem seine staatliche Pflichtfachprüfung (früher: erstes juristisches Staatsexamen) aufgrund der Bewertung von vier Aufsichtsarbeiten mit "mangelhaft"... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 19.06.2013
- 1 K 543/12 und 1 K 544/12 -
Universität muss nach Bestehen des Ersten juristischen Staatsexamens keinen akademischen Grad verleihen
Berufszugangssituation wird durch unterbleiben der Graduierung nicht unverhältnismäßig erschwert
Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ist nicht zum Erlass einer Satzung verpflichtet, die Absolventen der Ersten juristischen Prüfung dazu berechtigt, einen akademischen Titel zu führen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg, mit denen die Klagen zweier ehemaliger Studierender, die inzwischen den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren, abgewiesen wurden.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls machten geltend, 37 von 40 juristischen Fakultäten hätten Empfehlungen des Wissenschaftsrates sowie der Justizministerkonferenz umgesetzt und einen akademischen Abschlussgrad für ihre Jurastudierenden eingeführt. Damit liege nicht nur eine Benachteiligung gegenüber Konkurrenten aus anderen Staaten, sondern auch gegenüber praktisch allen... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.08.2010
- 7 ZB 10.1763 -
Juristisches Staatsexamen wiederholt nicht bestanden – Nachträgliche Berufung auf Prüfungsunfähigkeit nicht möglich
Prüfungsunfähigkeit muss mit einem am Tag der Prüfung ausgestellten Attest vom Landgerichtsarzt oder Gesundheitsamt nachgewiesen werden
Ein Student, der zum wiederholten Male erfolglos am Ersten Juristischen Staatsexamen teilnimmt, kann sich nicht nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse auf eine Prüfungsunfähigkeit berufen. Eine solche Prüfungsunfähigkeit muss spätestens mit einem am Tag der Prüfung ausgestellten Attest eines Landgerichtsarztes oder eines Gesundheitsamts nachweisen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Student aus Nürnberg, der bereits 2006 und 2007 erfolglos am Ersten Juristischen Staatsexamen teilgenommen und bestand auch beim dritten Versuch im Jahre 2008 nicht. Nach der einschlägigen Prüfungsordnung ist eine nochmalige Wiederholung der Prüfung ausgeschlossen. Der Student klagte dagegen und trug vor, das zuständige Prüfungsamt hätte ihn wegen... Lesen Sie mehr