die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „erweiterte polizeiliche Auskunft“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.12.2012
- 12 BV 12.526 -
Keine Leumdungsauskunft für Bewerber um Kindertagespflege
Stadtjugendamt darf nur erweitertes Führungszeugnis von Bewerbern verlangen
Neben dem Abruf eines so genannten erweiterten Führungszeugnisses über strafrechtliche Verurteilungen kann von Bewerbern nicht auch noch eine polizeiliche erweiterte Auskunft (so genannte Leumdungsauskunft) gefordert werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall forderte ein Stadtjugendamt von Bewerbern für die Erlaubnis zur Kindertagespflege eine erweiterte polizeiliche Auskunft. Damit sollten ungeeignete Bewerber identifiziert und im Interesse der betreuten Kinder ausgeschlossen werden.Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält dies nicht für möglich. Wie den jetzt bekannt gewordenen Beschlussgründen zu entnehmen ist, sind die Jugendämter auf die Möglichkeit ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen, beschränkt. Der Gesetzgeber hatte mit der Ergänzung des § 43 Sozialgesetzbuch VIII durch das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und... Lesen Sie mehr