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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erweiterung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.02.2022
- 2 A 2912/20 -
Beseitigungsanordnung wegen Neubaus anstatt Erweiterung eines Einfamilienhauses
Vorliegen einer formellen Illegalität
Wird anstatt der genehmigten Erweiterung eines Einfamilienhauses dieses durch einen Neubau ersetzt, liegt eine formelle Illegalität des Baus vor. Ist der Bau nicht genehmigungsfähig, rechtfertigt dies eine Beseitigungsanordnung. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielten die Eigentümer eines Grundstücks in Nordrhein-Westfalen im September 2017 die Genehmigung für den Umbau und die Erweiterung des auf dem Grundstück befindlichen Einfamilienhauses. Anstatt des Umbaus und der Erweiterung ließen die Grundstückseigentümer aber das Einfamilienhaus abreißen und durch einen Neubau ersetzen. Die zuständige Behörde erließ daraufhin einen Baustopp und ordnete die Beseitigung des Neubaus an. Dagegen richtete sich die Klage der Grundstückseigentümer. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Nunmehr musste das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen über den Fall entscheiden.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.06.2021
- V ZR 215/20 -
BGH: Wohnungseigentümer können Verwalter Entscheidungskompetenz für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen übertragen
Voraussetzung ist geringes finanzielles Risiko für einzelnen Wohnungseigentümer
Die Wohnungseigentümer können dem Verwalter die Entscheidungskompetenz für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie für die Einschaltung von Sonderfachleuten übertragen. Voraussetzung ist aber, dass für den einzelnen Wohnungseigentümer ein begrenztes und überschaubares finanzielles Risiko besteht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im Februar 2019 haben die Wohnungseigentümer mehrheitlich beschlossen, dass der Verwalter zukünftig selbständig Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einleiten und Sonderfachleute hinzuziehen darf. Die in Schleswig-Holstein liegende Anlage bestand aus 70 Einheiten. Eine Wohnungseigentümerin hielt die... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 31.10.2019
- 13 K 19.16 -
Genehmigungspflicht einer bautechnisch notwendigen Grundrissveränderung wegen Anbaus eines Seitenflügels
Geringfügige Vergrößerung vorhandener Wohnungen führt nicht zur Verdrängung vorhandener Wohnbevölkerung
Eine bautechnisch notwendige Grundrissveränderung wegen des Anbaus eines Seitenflügels muss genehmigt werden, wenn durch den Anbau lediglich vorhandene Wohnungen leicht vergrößert werden. Eine Verdrängung der vorhandenen Wohnbevölkerung im Sinne von § 172 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) ist nicht zu befürchten. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin eines Miethauses in Berlin-Prenzlauer Berg wollte an das Haus einen Seitenflügel anbauen und damit neuen Wohnraum schaffen. Durch den Anbau war aber bautechnisch eine Grundrissveränderung bestehender Wohnung notwendig. Die bestehenden Ein- und Zweizimmerwohnungen würden sich geringfügig auf 60 bzw. 70 qm vergrößern. Die Eigentümerin... Lesen Sie mehr
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Landgericht Hamburg, Beschluss vom 14.02.2019
- 334 S 5/19 -
Bei kleinen Wohnungen rechtfertigt Vergrößerung der Balkonfläche keine Modernisierungsmieterhöhung
Keine nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung gemäß § 555 b Nr. 4 BGB
Die Vergrößerung der Balkonfläche rechtfertigt bei kleinen Wohnungen (hier ca. 60 qm) keine Mieterhöhung wegen einer Modernisierung. Eine nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung gemäß § 555 b Nr. 4 BGB liegt darin nicht. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Mieter einer fast 60 qm großen Wohnung in Hamburg mit einer Mieterhöhung wegen einer Modernisierung konfrontiert. Hintergrund dessen war, dass die Vermieterin den Balkon der Mieter von ca. 2,44 qm auf ca. 4,83 qm vergrößert hatte. Sie meinte, dass dadurch das Wohnen angenehmer und bequemer sei, da der Balkon nun mehr Bewegungsfreiheit und Stellfläche... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 20.12.2018
- 64 S 37/18 -
Vergrößerung einer Wohnung stellt keine Modernisierungsmaßnahme dar
Wohnungsmieter nicht zur Duldung der Baumaßnahmen verpflichtet
Beabsichtigt ein Vermieter eine bestehende Wohnung zu vergrößern, so liegt darin keine Modernisierungsmaßnahme im Sinne von § 555 b Nr. 4 und 7 BGB. Der Wohnungsmieter ist damit nicht zur Duldung der Baumaßnahmen verpflichtet. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte eine Vermieterin in Berlin im August 2018 eine Drei-Zimmer-Wohnung durch einen Anbau auf eine Vier-Zimmer-Wohnung zu vergrößern und teilte dies den Mietern der Wohnung mit. Die Vermieterin hielt die Baumaßnahme für eine Modernisierung und verlangte ein Dulden der Arbeiten durch die Mieter. Diese folgten der Ansicht der Vermieterin aber nicht... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 29.08.2018
- 485 C 5290/18 WEG -
Wohnungseigentümer dürfen Terrasse nicht ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft eigenmächtig vergrößern
Steinterrasse der Wohnung ist auf das im Grundrissplan angegebene Ausmaß zurückzubauen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Steinterrasse, die ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer vergrößert wurde, wieder entfernt und auf das im Grundrissplan angegebene Ausmaß zurückgebaut werden muss.
Das beklagte Ehepaar des zugrunde liegenden Streitfalls ist als Eigentümer einer Erdgeschosswohnung Mitglied der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnung verfügt über eine Terrasse, an der den Beklagten ein Sondernutzungsrecht zusteht. Die Terrassengröße beträgt nach dem Grundrissplan 5,93 m². Die Beklagten verdoppelten im Frühjahr 2015 die Terrassengröße auf 12 m². In... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Esslingen, Urteil vom 27.09.2017
- 1 C 783/17 WEG -
Geringfügige Terrassenerweiterung bedarf keiner Zustimmung aller Wohnungseigentümer
Erweiterung einer 2 m tiefen Terrasse um 60 cm ist geringfügig
Eine geringfügige Terrassenerweiterung stellt keine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) dar, so dass sie nicht der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. Wird eine 2 m tiefe Terrasse um 60 cm erweitert, liegt eine Geringfügigkeit vor. Eine nachteilige Beeinträchtigung im Sinne von § 14 WEG liegt dann nicht vor. Dies hat das Amtsgericht Esslingen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer einer Erdgeschosswohnung wollten ihre 2 m tiefe Terrasse durch eine zusätzliche Plattenreihe um 60 cm erweitern. Sie führten zur Begründung an, dass die bisherige Terrassengröße nicht ausreiche, um einen Tisch mit Stühlen aufzustellen. Zwei weitere Wohnungseigentümer hielten die Terrassenerweiterung für unzulässig und verweigerten... Lesen Sie mehr
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