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Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 02.08.2013
- 4 L 841/13.KS -
Wildschäden an Eschen: Rotwild muss geschossen werden
Wirtschaftlicher Schaden in sechsstelliger Höhe durch Wildschaden
Pro Jagdbezirk müssen die Pächter im Stadtwald Zierenberg mindestens drei Stück Rotwild schießen um Schälschäden (Wildschaden) an Eschen zu vermeiden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die untere Jagdbehörde des Landkreises Kassel für die Pächter von fünf Jagdbezirken im Stadtwald Zierenberg Folgendes angeordnet: Pro Jagdbezirk müssten die Pächter mindestens drei Stück Rotwild schießen. Grund: Die Tiere fressen die Rinde der Eschen, dadurch entstehen sogenannte Schälschäden (Wildschaden). Auf einer Fläche von 19,5 Hektar seien fast alle Eschen komplett geschält. Da das so geschädigte Holz nur noch als Brennholz zu gebrauchen sei, entstehe ein wirtschaftlicher Schaden in sechsstelliger Höhe. Im Übrigen habe die Esche für den Klimawandel erhebliche ökologische Bedeutung. Darum, so die Jagdbehörde,... Lesen Sie mehr
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