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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Essen auf Rädern“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Urteil vom 15.07.2011
- 14 K 1226/10 E -

FG Münster: "Essen auf Rädern" ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Haushaltsnahe Dienstleistung setzen stets räumlichen Bezug zum Haushalt des Steuerpflichtigen voraus

Kosten für gelieferte Mahlzeiten stellen keine haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35 a Abs. 2 EStG dar. Die Erhöhung des Höchstbetrages für Handwerkerleistungen gemäß § 35 a Abs. 3 EStG auf 1.200 Euro gilt zudem erst ab dem Jahr 2009. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster hervor.

Im zugrunde liegenden Fall begehrten die Kläger für im Streitjahr 2008 an sie gelieferte Mahlzeiten sowie für Handwerkerleistungen Steuerermäßigungen nach § 35 a Abs. 2 bzw. Abs. 3 EStG. Das beklagte Finanzamt berücksichtigte die Aufwendungen für die Mahlzeiten stattdessen als außergewöhnliche Belastungen und die Kosten für die Handwerkerleistungen gemäß § 35 a Abs. 3 EStG lediglich im Rahmen eines Höchstbetrages von 600 Euro.Das Finanzgericht Münster wies die Klage bezüglich beider Streitpunkte ab. Die Zubereitung und die Anlieferung von Mahlzeiten seien keine haushaltsnahen Dienstleistungen, weil sie nicht im Haushalt erbracht worden... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.08.2006
- V R 55/04, V R 38/05 -

Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für "Essen auf Rädern"

Service ist eher Dienstleistung als nur Lieferung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass weder sogenanntes "Essen auf Rädern" noch ein Menü-Service in einer Schule dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen.

Für die Lieferung bestimmter Lebensmittel wie z.B. Backwaren (auch sog. Lebensmittelzubereitungen) gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Diese Begünstigung ist auf den Handel mit Lebensmitteln zugeschnitten. Werden dagegen Speisen und Getränke mit Dienstleistungen gastronomischer Art abgegeben, ist die gesetzliche Voraussetzung der bloßen "Lieferung" regelmäßig nicht mehr gegeben.... Lesen Sie mehr



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