die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „EU-Agrarsubventionen“ veröffentlicht wurden
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 09.11.2010
- C-92/09 und C-93/09 -
EuGH stärkt Datenschutz von Landwirten: Pflicht zur Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarbeihilfen teilweise ungültig
Verletzung des Rechts der betroffenen Empfänger auf Achtung ihres Privatlebens
Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus den europäischen Landwirtschaftsfonds sind teilweise ungültig. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Namen natürlicher Personen, die Empfänger einer solchen Beihilfe sind, und der genauen Beträge, die sie erhalten haben, ist im Hinblick auf das Ziel der Transparenz eine unverhältnismäßige Maßnahme.
Nach dem für die Finanzierung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Unionsrecht gewährleisten die Mitgliedstaaten jedes Jahr die nachträgliche Veröffentlichung der Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Beträge, die jeder Begünstigte aus diesen Fonds erhalten hat.Auf der Internetseite der deutschen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung werden die Namen der Empfänger von EGFL- und ELER-Mitteln, der Niederlassungs- oder Wohnort der... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.07.2009
- 10 B 10601/09.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Agrarsubventionen für das Jahr 2007 dürfen veröffentlicht werden
Förderung der Transparenz bei zweckentsprechender Verwendung von EU-Geldern
Der Empfänger von Agrarförderung für das Jahr 2007 muss die Veröffentlichung der ihm gewährten Subvention hinnehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Antragsteller, Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, beantragte im Frühjahr 2007 Agrarförderung für das laufende Jahr. In dem Antragsformular wurde er darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung der ausgezahlten Beträge mit Informationen über den Empfänger nach EU-Recht beabsichtigt sei. Dem gegen die Bekanntgabe der erhaltenen Zuwendung gestellten Antrag auf Erlass einer... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.07.2009
- 10 B 10607/09.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Agrar-Subventionen für das Jahr 2008 dürfen veröffentlicht werden
Durch Unterschrift auf Förderantrag wurde freiwillig auf Schutz der persönlichen Daten verzichtet
Ein Empfänger von Agrarförderung für das Jahr 2008 muss sowohl die Veröffentlichung der Höhe der Subvention als auch von Informationen zur eigenen Person hinnehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Antragsteller, Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, beantragte im Frühjahr 2008 Agrarförderung für das laufende Jahr. Das von ihm unterschriebene Antragsformular enthält einen Passus, wonach ihm bekannt ist, dass die erhaltenen Beträge mit Informationen über den Empfänger (Name, Gemeinde) zu veröffentlichen sind. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,... Lesen Sie mehr
Werbung
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09.06.2009
- 10 B 1503/09 u. a. -
VGH Hessen: Daten der Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden
Öffentliche Belange haben höheren Stellenwert als Interessen des Subventionsempfängers
Die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von EU-Agrarsubventionen im Internet ist zulässig. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Das EU-Recht bestimmt, dass EU-Subventionen im Agrarbereich unter Nennung des Namens des Empfängers sowie dessen Wohn- bzw. Betriebssitzes und der Höhe der Zahlung im Internet zu veröffentlichen sind. Dadurch soll die Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Haushaltsmittel erhöht und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verbessert werden.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.06.2009
- 1 S 1166/09 und 1 S 1167/09 -
Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden
Nur bei erheblichen Zweifeln an der Gültigkeit der gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift kann diese außer Kraft gesetzt werden
Der Name des Empfängers und dessen Wohnort und die Höhe der aus Mitteln der EU erhaltenen Agrarsubventionen dürfen in Deutschland vorläufig im Internet veröffentlicht werden. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in zwei Eilverfahren durch Beschlüsse vom 05.06.2009 entschieden und damit Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg bestätigt.
Nach Europarecht müssen die EU-Mitgliedstaaten seit 30.04.2009 den Empfängernamen, den Wohn- oder Betriebsort und die Höhe der Agrarsubvention für das abgelaufene Haushaltsjahr 2008 veröffentlichen. Dieser Verpflichtung sind zwischenzeitlich sämtliche Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland nachgekommen. Zum Zwecke der Veröffentlichung hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.06.2009
- 2 MB 7/09, 2 MB 8/09, 2 MB 9/09 -
OVG Schleswig-Holstein: Daten der Empfänger von Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden
Veröffentlichung ist mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens bzw. von Schutz der Geschäftsdaten vereinbar
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat in drei Eilverfahren entschieden, dass eine Veröffentlichung von geleisteten Agrarsubventionen unter Namensnennung der Empfänger im Internet zulässig ist.
Nach EU-Recht ist vorgesehen, dass EU-Subventionen im Agrarbereich unter Nennung des Namens des Empfängers, des Wohn- oder Betriebssitzes und der Höhe der Zahlung im Internet zu veröffentlichen sind. Zweck der Veröffentlichung sind eine größere Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Haushaltsmittel und eine wirtschaftlichere Haushaltsführung.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 02.06.2009
- 1 L 471/09.MZ -
EG-Agrarbeihilfen: VG Mainz untersagt Veröffentlichung von Subventionsdaten im Internet
Namen der Landwirte dürfen nicht genannt werden
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau darf vorerst Daten von Landwirten, die EG-Agrarbeihilfen erhalten haben (Antragsteller), nicht selbst im Internet veröffentlichen und nicht zwecks Veröffentlichung im Internet an die dafür zuständigen deutschen und europäischen Behörden übermitteln. Dies hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz entschieden und damit entsprechenden einstweiligen Anordnungsanträgen von mehreren rheinland-pfälzischen Landwirten stattgegeben.
Das Ministerium beabsichtigt, die Daten der Landwirte an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu melden zwecks Veröffentlichung in deren Internetportal. Genannt werden sollen dabei der Name des Landwirts, sein Wohnort und die Höhe der jeweiligen Beihilfe. Das Internetportal ermöglicht mittels einer Suchmaske die gezielte Suche nach Beihilfeempfängern.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 19.05.2009
- 10 K 932/09 -
Verwaltungsgericht Karlsruhe: Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden
Eingriff in die Privatsphäre ist nicht schwerwiegend
Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs können die zuständige Behörde nicht daran hindern, die der Gesellschaft im Jahr 2008 gezahlten Agrarsubventionen im Internet zu veröffentlichen. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden.
Das Gericht führte aus, dass die vorgesehene Veröffentlichung der Agrarsubventionen auf dem Recht der Europäischen Union beruhe, das die Behörden der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden hätten. Vorläufiger Rechtsschutz hiergegen könne nur unter strengen Voraussetzungen gewährt werden. Unter anderem sei erforderlich, dass erhebliche Zweifel an der Gültigkeit des die Veröffentlichungspflicht... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.05.2009
- 2 M 77/09 -
OVG Mecklenburg-Vorpommern untersagt Internetveröffentlichung von Daten über EU-Agrarzahlungen
OVG äußert Zweifel an Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung von betroffenen EU-Fonds durch öffentliche Kontrolle
Das Landwirtschaftsministerium M-V darf vorläufig nicht, die Höhe der an die Antragstellerin für das EU-Haushaltsjahr 2008 geleisteten Zuwendungen sowie ihre dazugehörigen Daten im Internet veröffentlichen bzw. veröffentlichen lassen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern.
Die Antragstellerin, eine in der Landwirtschaft tätige Gesellschaft, war in erster Instanz mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Veröffentlichung der Daten vor dem Verwaltungsgericht Schwerin gescheitert. Das Verwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass der mit der öffentlichen Bekanntmachung der Daten verbundene Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.04.2009
- 16 B 566/09, 16 B 539/09 -
OVG NRW: Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden
Oberverwaltungsgericht NRW entscheidet in zwei weiteren Fällen
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in zwei weiteren Eilverfahren entschieden, dass der Empfängername, der Wohnort und die Höhe der Agrarsubventionen aus Mitteln der EU auch in Deutschland vorläufig weiter im Internet veröffentlicht werden dürfen. Der Senat hat damit anderslautende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Münster geändert.
Nach Europarecht müssen die EU-Mitgliedstaaten bis Ende April 2009 den Empfängernamen, den Wohn- oder Betriebsort und die Höhe der Agrarsubvention für das abgelaufene Haushaltsjahr 2008 veröffentlichen. Zu diesem Zweck hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eine spezielle Internetseite eingerichtet. Zwei betroffene Landwirte hatten unter Berufung auf ihr Recht auf Datenschutz... Lesen Sie mehr