die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahren unter Alkoholeinfluss“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 09.01.2020
- 941 Cs 414 Js 196533/19 -
E-Scooter gilt als Kraftfahrzeug - Trunkenheit auf dem E-Scooter ist der am Steuer gleichzusetzen
Entzug der Fahrerlaubnis wegen kurzer Fahrt in alkoholisiertem Zustand auf dem E-Scooter
Das Amtsgericht München verurteilte einen 30jährigen angestellten Sachverständigen aus Kevelaer wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 55 Euro, einem dreimonatigen Fahrverbot, entzog ihm die Fahrerlaubnis und wies die Verwaltungsbehörde an, ihm vor Ablauf von sieben Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der bis auf ein Bußgeld wegen unerlaubter Handynutzung im Verkehr unvorbelastete Angeklagte fuhr im Anschluss an einen Wiesnbesuch am 03.10.2019 gegen 22.15 Uhr mit einem E-Scooter auf der Hochstraße in München. Er hatte ihn am Rosenheimer Platz angemietet und fuhr circa 300 m, bevor er angehalten wurde. Er hatte beabsichtigt, den Weg von etwa 400 m zu seinem Hotel zurückzulegen. Die bei ihm um 22.40 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,35 ‰ im Mittelwert.Der als Zeuge einvernommene Polizeibeamte gab an, dass Ausfallerscheinungen des im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle angehaltenen Angeklagten... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 05.11.2018
- 6 U 123/18 -
Alkohol- und Drogentest mehr als 22 Stunden nach Unfall spricht nicht gegen Alkohol- bzw. Drogenfahrt
Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung wegen Unfallflucht des Versicherungsnehmers
Begeht ein Versicherungsnehmer Fahrerflucht, kann die Kaskoversicherung von ihrer Leistungspflicht wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht befreit sein. Ein Alkohol- und Drogentest mehr als 22 Stunden nach dem Unfall spricht nicht gegen eine Alkohol- bzw. Drogenfahrt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer verursachte an einem Abend im März 2016 einen Verkehrsunfall. Aus unbekannten Gründen kam er bei einer Kurve von der Fahrbahn ab und geriet auf einen Gehweg. Dadurch kam es zu einer Beschädigung zweier Metallpfosten, wodurch ein Sachschaden in Höhe von ca. 520 EUR an den Pfosten entstanden ist. Obwohl der Autofahrer den Unfall... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 12.12.2019
- 3 L 1216/19 -
Führerscheinverlust nach Fahren unter Alkoholeinfluss mit E-Bike
Werte ab 1,6 Promille deuten auf deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten hin
Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Eilantrag eines Antragstellers gegen seinen Führerscheinentzug nach einem Unfall mit dem E-Bike unter Alkoholeinfluss (2,2 Promille) abgewiesen. Die Erklärung des Antragstellers, die bei der Haarprobe entnommenen Barthaare würden regelmäßig kosmetisch mit Haarwassern behandelt (sein Barbier pflege den Bart regelmäßig alle zwei Wochen mit einem alkoholhaltigen Mittel), hat die Kammer nicht überzeugt.
Bei einer Trunkenheitsfahrt des Antragstellers aus dem Kreis Düren mit einem E-Bike im September 2018 mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2,2 Promille kam es zu einem Unfall. Eine daraufhin veranlasste Begutachtung ergab, es sei zu erwarten, dass der Antragsteller künftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werde. Dem Antragsteller wurde daraufhin im September 2019... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Beschluss vom 07.09.2018
- 953 OWi 421 Js 125161/18 -
Alkoholfahrt kann auch nach durchgeführter Verkehrskontrolle auf privatem Parkplatz geahndet werden
Kein Verwertungsverbot für Atemalkoholmessung
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass bei einer Verkehrskontrolle, die erst nach Erreichen des privaten Parkplatzes durchgeführt wurde, dennoch eine Fahrt unter Alkoholeinfluss geahndet werden kann.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Verurteilte steuerte Anfang 2018 um 1.55 Uhr auf öffentlichen Straßen in München-Trudering seinen Pkw bis zu seinem Privatparkplatz, wohin ihm ein mit drei Polizeibeamten besetzter Streifenwagen folgte. Der Parkplatz lag etwas entfernt von der Straße im hinteren Teil des Grundstücks und war über eine längere Einfahrt zu erreichen. Der... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.09.2018
- BVerwG 3 C 31.16 -
Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B kann durch nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt werden
Durch Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse C im EU-Ausland sind in Deutschland durch Verkehrsverstoß begründete Fahreignungszweifel überholt
Mit der Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C (Lkw) wird die Fahreignung des Inhabers bestätigt; diese Bestätigung umfasst auch die hierfür vorausgesetzte Eignung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B (Pkw). Der Inhaber eines EU-Führerscheins der Klassen B und C darf deshalb auch dann Kraftfahrzeuge dieser Klassen im Bundesgebiet führen, wenn ihm vor Ausstellung des EU-Führerscheins der Klasse C wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis der Klasse B entzogen worden war und er in Deutschland nicht nachgewiesen hatte, wieder fahrgeeignet zu sein. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist lettischer Staatsangehöriger und seit 1997 im Besitz einer Fahrerlaubnis für die Klasse B. Wegen einer Trunkenheitsfahrt bei einem Besuchsaufenthalt in Deutschland verurteilte ihn ein deutsches Strafgericht im Jahr 2002 zu einer Geldstrafe, entzog ihm die Fahrerlaubnis und ordnete eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 27.02.2018
- 1 K 10622/17.TR -
Atemalkoholwert von 2,62 Promille berechtigt bei nicht vorgelegtem medizinisch-psychologischen Gutachten zur Entziehung der Fahrerlaubnis
Anordnung eines Gutachtens bei gerechtfertigter Annahme eines Alkoholmissbrauchs rechtlich nicht zu beanstanden
Das Verwaltungsgericht Trier hat mit entschieden, dass ein festgestellter Atemalkoholwert von 2,62 Promille - selbst unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlags von 15 % wegen möglicher Unschärfen der zur Atemalkoholbestimmung verwendeten Testgeräte - auf eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung hinweist. Liegen zudem noch Anzeichen dafür vor, dass ein Fahrerlaubnisinhaber nicht zwischen Alkoholgenuss und Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen vermag, rechtfertigt dies die Annahme von Alkoholmissbrauch und die Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Legt der Fahrerlaubnisinhaber ein solches nicht vor, ist die Fahrerlaubnisbehörde zur Entziehung der Fahrerlaubnis berechtigt.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem Passanten den Kläger am 1. Mai 2016 auf einem Parkplatz reglos in seinem Auto sitzend und auf Ansprache nicht reagierend aufgefunden hatten, wurde bei ihm im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle ein Atemalkoholwert von 2,62 Promille festgestellt. Im Auto des Klägers befanden sich eine vollständig gelehrte sowie eine noch komplett... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2017
- 10 S 1716/15 -
Pflicht zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach Alkoholfahrt entfällt nicht bei Erneuerung einer spanischen Fahrerlaubnis
Bloße Erneuerung eines Führerscheins taugt nicht als Beleg für Wiedererlangung der Fahreignung
Die Pflicht, nach einer Alkoholfahrt und der Entziehung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, das belegt, dass der Autofahrer inzwischen zwischen Alkoholkonsum und Autofahren hinreichend trennen kann, entfällt nicht durch die Erneuerung einer spanischen Fahrerlaubnis. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Deutscher, der sich seit 1992 überwiegend in Spanien aufhält. Er erwarb 1992 in Spanien eine Fahrerlaubnis der Klassen A und B. Diese Fahrerlaubnis wurde ihm 2009 vom Amtsgericht Karlsruhe-Durlach wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 2,12 Promille für das Bundesgebiet entzogen. Nach Ablauf der vom Amtsgericht verhängten Sperrfrist für eine... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 05.05.2017
- VG 26 L 151.17 und VG 26 L 331.17 -
Keine Eignung für Polizeidienst nach Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad und Böllerwurf
Ernennung zum Beamten bedarf entsprechend notwendiger charakterlicher Eignung
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Polizei nur eingestellt werden darf, wer hierfür nach seiner Persönlichkeit geeignet ist.
Den Verfahren lagen folgende Sachverhalte zugrunde: In einem Fall war der zu diesem Zeitpunkt 24 Jahre alte Antragsteller im Mai 2015 als Fahrradfahrer im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 2,25 Promille aufgefallen; das wegen Trunkenheit im Verkehr geführte Strafverfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 400 Euro eingestellt. Im anderen Fall... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dessau-Roßlau, Beschluss vom 24.09.2014
- 11 Gs 472/14 - 694 Js 19521/14 -
Einfacher Vorfahrtsverstoß begründet für sich genommen kein Vorliegen einer relativen Fahruntüchtigkeit
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis unzulässig
Ist einem alkoholisierten Autofahrer ein einfacher Vorfahrtsverstoß anzulasten, spricht dies für sich genommen nicht für eine relative Fahruntüchtigkeit. Ein alkoholbedingter Fahrfehler liegt in einem solchen Verkehrsverstoß nicht. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a Abs. 1 und 3 StPO ist daher unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall missachtete ein Autofahrer im August 2014 die Vorfahrt und kollidierte mit seinem Fahrzeug aufgrund dessen mit einem anderen Pkw. Da am Unfallort von den eingetroffenen Polizeibeamten Alkoholgeruch wahrgenommen wurde, wurde eine Blutentnahme angeordnet. Diese ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,65 Promille. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau meinte,... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2017
- BVerwG 3 C 24.15 und BVerwG 3 C 13.16 -
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit weniger als 1,6 Promille darf nicht von vorheriger MPU abhängig gemacht werden
Einmalige Trunkenheitsfahrt rechtfertigt keine Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Verwaltungsbehörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens abhängig machen. Anders liegt es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Im Verfahren BVerwG 3 C 24.15 hatte das Strafgericht die Klägerin wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (BAK 1,28 Promille) nach § 316 StGB verurteilt und ihr nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen, da sich aus der Tat ergebe, dass sie zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei. Als sie die Neuerteilung beantragte, erhielt sie von der Fahrerlaubnisbehörde gestützt auf... Lesen Sie mehr