die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahrerlaubnis mit 17“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.09.2016
- 10 S 1404/16 -
Widerruf der Fahrerlaubnis für "begleitetes" Fahren nach dem ersten Verstoß zulässig
Führerscheinentzug auch ohne aus Verstoß resultierende Punkte in Flensburg rechtmäßig
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass Fahranfängern, denen zwischen 17 und 18 Jahren der Führerschein für begleitetes Fahren erteilt wird, diesen wieder abgeben müssen, wenn sie ohne die eingetragene Begleitperson Auto fahren und dabei erwischt werden. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde muss dann die Fahrerlaubnis widerrufen.
In dem zugrunde liegenden Fall war einem Fahranfänger rund ein halbes Jahr die Fahrerlaubnis mit der Auflage erteilt worden, nur in Begleitung von Vater oder Mutter Auto zu fahren. 14 Tage vor seinem 18. Geburtstag wurde der junge Mann jedoch allein beim Autofahren erwischt. Das zuständige Amtsgericht verhängte gegen ihn ein Bußgeld von 50 Euro. Als die Fahrerlaubnisbehörde von dem Vorfallerfuhr, widerrief sie zudem die Fahrerlaubnis.Dagegen zog der Betroffene im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes vor Gericht. Dort musste er allerdings eine weitere Niederlage einstecken. Zunächst behauptete er, gar nicht auf einer öffentlichen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 15.08.2016
- 10 L 1070/16 -
USA-Führerschein: Probezeit erst ab Erteilung der endgültigen Fahrerlaubnis
Gesetz bezieht sich auf Fahrerlaubniserwerb und nicht auf Erwerb eines Lernführerscheins
Die gesetzliche Probezeit für Fahranfänger von zwei Jahren bei in den USA erworbenen Führerscheinen beginnt nicht bereits mit der dortigen Erlaubnis zum Begleiteten Fahren, sondern erst mit der Erteilung der endgültigen amerikanischen Fahrerlaubnis. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte der 1997 geborene Antragsteller während eines Aufenthalts in Alabama/USA nach Bestehen der mündlichen Prüfung über die dortigen Verkehrsregeln am 13. August 2013 die Erlaubnis zum Begleiteten Fahren ("FN DRIVER LICENSE") erhalten. Nach Bestehen der praktischen Fahrprüfung wurde ihm am 5. März 2014 die endgültige Fahrerlaubnis ("FN GRADUATE DRIVER LICENSE") erteilt.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 18.02.2008
- 6 B 411/07 -
Unbegleitetes Fahren mit 17 nur unter engen Voraussetzungen
Mindestalter für Autofahrer: Behörden müssen bei Ausnahmegenehmigungen für 17-jährige Auszubildende "restriktiv" vorgehen
Die Führerschein-Behörden dürfen 17-Jährigen das unbegleitete Fahren von Pkw nur in engen Grenzen erlauben: Es müssen außergewöhnliche Umstände gegeben sein, die zu einer unzumutbaren Härte für den Jugendlichen oder seine Angehörigen führen. Dafür genügt nicht, dass der Jugendliche mit dem Auto bequemer zum Ausbildungsort kommt, dass für seine Familie damit organisatorische Vorteile entstehen oder dass öffentliche Verkehrsmittel sich verspäten. Der Jugendliche muss alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um den Ausbildungsort ohne Ausnahmegenehmigung zu erreichen. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Die Regelungen über das "Begleitete Fahren mit 17" sind von dieser Entscheidung nicht betroffen.
In dem Verfahren ging es um einen 17-Jährigen aus Wittingen, Ortsteil Knesebeck, der seit September 2007 in Gifhorn eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker absolviert. Er verwies darauf, dass die Bahn immer wieder zu spät in Gifhorn angekommen sei; einmal sei er deswegen ungefähr 10 Minuten zu spät im Betrieb erschienen und habe Ärger bekommen. Weil er Angst habe, den Ausbildungsplatz zu... Lesen Sie mehr