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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahrlehrer“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 03.06.2022
- 1 A 245/19 -

Widerruf der Fahrlehrerlaubnis wegen sexuell übergriffigen Verhaltens rechtmäßig

VG weist Klage gegen Fahrerlaubnisentzug ab

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden, dass der Widerruf einer Fahrlehrerlaubnis eines Göttinger Fahrlehrers rechtmäßig erfolgt ist.

Die beklagte Stadt Göttingen hatte dem Fahrlehrer die Fahrlehrerlaubnis im Jahr 2019 entzogen, nachdem sie von zwei Anzeigen ehemaliger Fahrschülerinnen aus dem Jahre 2017 erfahren hatte. Diese warfen ihrem ehemaligen Fahrlehrer vor, im Rahmen des praktischen Unterrichts immer wieder auf ihren Oberschenkel gefasst zu haben, wobei er mit seiner Hand teilweise so nahe an die Hüfte gelangt sei, dass er den Intimbereich der Fahrschülerinnen berührt habe. Auch habe er ihre Hand geküsst und unangebrachte und distanzlose Komplimente gemacht. Daneben argumentierte die Stadt, dass es bereits um das Jahr 2012 Hinweise auf ähnliches Verhalten des Klägers gegebenen... Lesen Sie mehr

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 04.06.2020
- L 1 BA 15/18 -

Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis ist abhängig beschäftigt

Ohne Fahrschulerlaubnis selbstständige Tätigkeit als Fahrlehrer unzulässig

Fahrlehrer, die keine Fahrschulerlaubnis haben, sind abhängig beschäftigt. Dies gilt auch, wenn sie eigene Fahrzeuge einsetzen und deren Betriebskosten selbst tragen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht mit Urteil.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein 64-jähriger Fahrlehrer aus dem Main-Kinzig-Kreis hatte seit dem Jahr 1981 eine Fahrlehrererlaubnis für Pkw, Motorräder und Lkw. In den 90er Jahren war er zudem Inhaber einer Fahrschule. Mit dem Verkauf der Fahrschule erlosch seine Fahrschulerlaubnis. Anschließend war er bei verschiedenen Fahrschulen als Fahrlehrer abhängig beschäftigt.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 17.12.2019
- 15 A 7795/16 -

Entzug der Fahrlehrererlaubnis wegen unangemessenen Verhaltens gegenüber Fahrschülerinnen bestätigt

Fahrlehrer kann Vielzahl von Einzelvorwürfen nicht insgesamt entkräften

Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Entzug der Fahrlehrererlaubnis wegen unangemessenen Verhaltens gegenüber Fahrschülerinnen bestätigt. Eine entsprechende Klage des Fahrlehrers gegen den Entzug der Erlaubnis wurde abgewiesen, da der Kläger eine Vielzahl von Einzelvorwürfen nicht insgesamt entkräften konnte.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die beklagte Region Hannover den Entzug der Fahrlehrererlaubnis mit der Begründung angeordnet, dass der Kläger als Fahrlehrer nicht mehr über die erforderliche Zuverlässigkeit verfüge. Es gebe umfangreiche Zeugenhinweise darauf, dass der Kläger sich gegenüber Fahrschülerinnen wiederholt unangemessen bzw. übergriffig in sexualisierter Form verhalten... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.03.2016
- 17 U 112/14 -

Haftung des Fahrlehrers für unfallbedingte Verletzungen eines überforderten Motorrad­fahrschülers während Überlandfahrt

Fahrlehrer darf Fahrschüler insbesondere bei Motorradausbildung nicht überfordern

Verunfallt ein Motorradfahrschüler auf einer Überlandfahrt aufgrund einer erkennbaren Überforderung, so haftet dafür der Fahrlehrer. Ein Fahrlehrer darf insbesondere bei einer Motorradausbildung den Fahrschüler nicht überfordern und muss notfalls einen Schritt zurückgehen. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verunfallte im Juni 2010 ein 44-jähriger Motorradfahrschüler mit seiner Yamaha 650 EN (53 KW/72 PS), als er während einer Überlandfahrt beim Anfahren aus dem Stand in einem Kreisverkehr zu viel Gas gab, die Kupplung zu schnell kommen ließ und dadurch die Kontrolle über das Motorrad verlor. Er überfuhr die Mittelinsel und stieß mit einem entgegenkommenden... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 19.12.2005
- 3 Ss 588/05 -

Keine strafbare Trunkenheitsfahrt durch alkoholisierten Fahrlehrer während Überlandfahrt

Bei fehlender Bedienung wesentlicher technischer Einrichtungen ist Fahrlehrer kein Fahrzeugführer

Ist ein Fahrlehrer während einer Überlandfahrt alkoholisiert und beschränkt er sich auf bloße Anweisungen zum Fahrweg und Fahrweise, macht er sich nicht wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Abs. 1 StGB strafbar. Denn ohne Bedienung von wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeugs gilt er nicht als Fahrzeugführer. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da ein Fahrlehrer im Dezember 2004 während einer Überlandfahrt mit einer fortgeschrittenen Fahrschülerin alkoholisiert war, wurde er vom Amtsgericht Weißwasser wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Der Fahrlehrer wies eine Blutalkoholkonzentration von 1,49 Promille... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Landstuhl, Beschluss vom 20.10.2016
- 2 OWi 4286 Js 10115/16 -

Vorfahrtverletzung durch Fahrschüler: Fahrlehrer ist ohne Eingreifen in Lenk- oder Betriebsvorgänge nicht Führer des Fahrzeugs

Unzulässiger Bußgeldbescheid wegen Missachtung der Vorfahrt durch Fahrschüler

Ein Fahrlehrer, der einen Fahrschüler als Beifahrer begleitet, ist solange nicht Führer des Fahrzeugs, wie er nicht in Lenk- oder Betriebsvorgänge des Fahrzeugs eingreift. Kommt es ohne einen solchen Eingriff zu einem Verkehrsunfall wegen Missachtung der Vorfahrt durch den Fahrschüler, kann gegen den Fahrlehrer kein Bußgeld als Fahrzeugführer verhängt werden. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2016 befand sich ein Fahrlehrer mit einer weit fortgeschrittenen Fahrschülerin auf einer Übungsfahrt. Dabei kam es zu einer Missachtung der Vorfahrt durch die Fahrschülerin. Da der Fahrlehrer nicht rechtzeitig eingreifen konnte, kam es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug. Aufgrund des Unfalls wurde gegen den Fahrlehrer... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2016
- 6 L 3816/15 -

Verurteilung eines radikal-religiösen Fahrlehrers wegen Unterstützung einer Terrororganisation rechtfertigt Widerruf der Fahrlehrererlaubnis

Entzug der Fahrlehrererlaubnis aufgrund Unzuverlässigkeit

Wird ein radikal-religiöser Fahrlehrer wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, so kann dies den sofortigen Widerruf der Fahrlehrererlaubnis gemäß § 8 Abs. 2 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) rechtfertigen. Denn ein religiöser Extremist gilt als unzuverlässig für den Fahrlehrerberuf im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2013 kündigte ein Fahrlehrer seinen Arbeitsvertrag mit einer Fahrschule, um sich voll und ganz der Unterstützung der terroristischen Organisation Jaish al-Muhajirin wa-l Ansar zu widmen. Die Organisation hatte sich zum Ziel gesetzt, das Assad-Regime zu beseitigen und in Syrien ein islamisches Kalifat unter Geltung der Scharia... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 31.08.2016
- 1 B 156/16 -

Entzug der Fahrlehrererlaubnis wegen Verstoßes gegen die Fortbildungspflicht zulässig

Pflicht zur Fortbildung besteht nicht nur alle vier Jahre

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt, mit dem ein derzeit nicht aktiver Fahrlehrer sich gegen den Entzug seiner Fahrlehrererlaubnis wegen Verstoßes gegen die Fortbildungspflicht gewandt hatte.

Nach dem Fahrlehrergesetz sind Fahrlehrer verpflichtet, alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Die Fahrlehrererlaubnis kann widerrufen werden, wenn ein Fahrlehrer zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstößt.Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens nahm zuletzt im Januar 2012 an einer solchen Fortbildung teil. Ende... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.09.2014
- 4 StR 92/14 -

BGH: Telefonat eines Fahrlehrers begründet keine Ordnungswidrigkeit wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt

Ohne Eingriff in die Ausbildungsfahrt ist Fahrlehrer kein Fahrzeugführer im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO

Telefoniert ein Fahrlehrer während einer Ausbildungsfahrt mit einem Mobiltelefon, so liegt keine nach § 23 Abs. 1a StVO verbotswidrige Benutzung des Mobiltelefons vor, solange der Fahrlehrer nicht in die Fahrt eingreift. Denn in diesem Fall gilt er nicht als Fahrzeugführer im Sinne der Vorschrift. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 telefonierte ein Fahrlehrer während einer Ausbildungsfahrt mit einer fortgeschrittenen Fahrschülerin mit seinem Mobiltelefon. Das Amtsgericht Siegen verhängt deshalb gegen den Fahrlehrer eine Geldbuße von 40 Euro. Dagegen richtete sich seine Rechtsbeschwerde.... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.04.2014
- 5 K 1227/13 -

FG zur Buchführungspflicht von Fahrlehrern

Einnahmeaufzeichnungen unterliegen der Aufbewahrungspflicht (sechs Jahre)

Das Finanzamt darf eine Gewinnzuschätzung vornehmen, wenn ein Fahrlehrer seine Aufzeichnungen, zu denen er nach dem Fahrlehrergesetz verpflichtet ist, nicht für das Finanzamt aufbewahrt hat. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.

Der Kläger im vorliegenden Rechtsstreit betrieb im Streitjahr (2006) eine Fahrschule. Seinen Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG. Nach einer Betriebsprüfung, in deren Rahmen u.a. die beim TÜV Rheinland gespeicherten Daten zu der Fahrschule des Klägers (z.B. Daten zu den angemeldeten Führerscheinprüfungen) ausgewertet worden waren, änderte das... Lesen Sie mehr



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