die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahrradabstellraum“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.10.2021
- VIII ZR 51/202 -
BGH: Mietminderung von 4,8 % wegen erheblicher Verkleinerung des Fahrradkellers nach Modernisierung
Verkleinerung des Fahrradkellers von 49 qm auf 7 qm
Kommt es wegen einer Modernisierungsmaßnahme zu einer Verkleinerung des Fahrradkellers von 49 qm auf 7 qm, so rechtfertigt dies eine Mietminderung in Höhe von 4,8 %. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Zuge von Modernisierungsarbeiten an einem Wohnhaus in Köln zu einer Verkleinerung des Fahrradkellers von 49 qm auf 7 qm. Einer der Mieter beanspruchte deswegen eine Mietminderung. Da die Vermieterin dies anders sah, kam der Fall vor Gericht. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Köln sahen ein Recht zur Mietminderung für gegeben. Nach Auffassung des Landgerichts sei die Miete um 4,8 % zu mindern. Die Vermieterin beantragte nunmehr die Zulassung der Revision.Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Mit der Bewertung, wegen des erheblich verkleinerten... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 02.03.2017
- 67 S 375/16 -
Wandhängendes WC und Strukturheizkörper als Handtuchwärmer wohnwerterhöhend, keine Wohnwerterhöhung jedoch bei unterdimensioniertem Fahrradabstellraum
Keine Wohnwertminderung wegen innenliegendem Badfenster mit Sichtschutz sowie vom Bad ausgehende Geruchs- und Lärmbelästigung
Ein wandhängendes WC und ein Strukturheizkörper als Handtuchwärmer sind als wohnwerterhöhenden Merkmale zu werten. Ein abschließbarer Fahrradabstellraum führt nicht zu einer Wohnwerterhöhung, wenn er zu klein ist. Ein innenliegendes Badfenster sowie eine vom Bad ausgehende Geruchs- und Geräuschbelästigung stellen keine wohnwertmindernde Merkmale dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine Wohnungsmieterin einer Mieterhöhung mit Wirkung zum 1. September 2015 zustimmen. Da die Mieterin die Berechnung der Vermieter für unzutreffend hielt, weigerte sie sich dem nachzukommen. So bemängelte sie, dass das Bad nicht überwiegend gefliest war. Zudem verfügte das Bad über ein in die Wohnung gerichtetes Fenster, weshalb die Mieterin eine... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 27.05.2016
- 63 S 335/15 -
Wohnwertminderndes Merkmal "keine Fahrradabstellmöglichkeit" nicht gegeben trotz Erreichbarkeit des Raums nur über Treppe
Fehlende Nutzbarkeit für ältere Menschen oder Kinder unerheblich
Das nach dem Berliner Mitspiegel vorliegende wohnwertmindernde Merkmal "keine Fahrradabstellmöglichkeit" ist nicht gegeben, wenn der Fahrradabstellraum nur über eine Treppe erreicht werden kann. Dass ältere Menschen oder Kinder aufgrund der Treppe den Raum nicht nutzen können, spielt keine Rolle. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit darüber, ob das wohnwertmindernde Merkmal "kein Fahrradabstellmöglichkeit" gegeben war oder nicht. Das Wohnhaus verfügte über einen nicht abschließbaren Kellerraum, der zum Abstellen von Fahrrädern nutzbar war. Der Raum konnte aber nur über eine Treppe erreicht werden. Die Mieter einer Wohnung hielten das... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 26.05.2011
- 67 S 70/11 -
Vermieter kann Erlaubnis über das Abstellen von Fahrrädern im Hof jederzeit widerrufen
Kinder dürfen ihre Fahrräder nicht länger im Hof abstellen
Wird vom Vermieter die Erlaubnis erteilt, dass Fahrräder im Hof des Grundstücks abgestellt werden dürfen, so kann diese Erlaubnis jederzeit widerrufen werden. Vor allem, wenn eine schriftliche Fixierung der Erlaubnis nicht vorgenommen wurde, kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine derartige Regelung innerhalb des Mietverhältnisses getroffen werden sollte. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Im vorliegenden Fall klagte ein Vermieter gegen eine Mieterin, das Abstellen von Fahrrädern auf dem Hof des Grundstücks zu unterlassen. Kurz nach Beginn des Mietverhältnisses stellte der Vermieter der Mieterin auf deren Bitten einen Kellerraum zur Verfügung, damit diese dort Fahrräder für sich und ihre Kinder abstellen konnte. Nachdem die Mieterin geltend gemacht hatte, dass es für... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Münster, Urteil vom 02.06.1993
- 7 C 127/93 -
Mieter muss wertvolles Fahrrad nicht in allgemein zugänglichen Fahrradraum stellen
Hohe Diebstahlsgefahr
Einem Mieter kann es ausnahmsweise erlaubt sein, sein Rad anderweitig als im Fahrradraum abzustellen, wenn es von erheblichem Wert ist. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall besaß ein Mieter ein wertvolles Rennrad, das er auch nur selten nutzte. Wegen der Diebstahlsgefahr wollte er das Fahrrad nicht in den Fahrradabstellraum stellen. Er bewahrte es lieber in seinem eigenen Mieterkeller auf. Dem Vermieter gefiel dies nicht, weil er fürchtete, die Kellerwände könnten beschädigt werden.Das Amtsgericht Münster... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Menden, Urteil vom 07.03.2007
- 4 C 407/06 -
Mieter kann bei Radkeller-Verbot Miete mindern
Radkeller war mietvertraglich vereinbart - Entzug des Radkellers mehr als nur unerhebliche Beeinträchtigung
Wenn der Vermieter dem Mieter die mietvertraglich zugesicherte Nutzung des Fahrradkellers entzieht, kann der Mieter die Miete um 2,5 % mindern. Das hat das Amtsgericht Menden entschieden.
Im Fall hatte eine Frau eine Wohnung gemietet und dabei vertraglich zugesichert bekommen, dass sie den im Haus befindlichen Fahrradkeller mit benutzen dürfe. Künftig stellte die Dame ihr Rad dort ab. Im Laufe des Mietverhältnisses verweigerte der Vermieter die weitere Mitbenutzung des Fahrradkellers. Die Frau minderte daraufhin die Miete um 5 %. Der Vermieter wollte das nicht gelten... Lesen Sie mehr