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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahrschulwagen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 04.01.2018
- 923 C 76/17 -
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs bei beschädigtem Fahrschulwagen: Ersparte Eigenkosten in Höhe von 25 % der Mietwagenkosten
Ersparte Eigenkosten bei gewerblichen genutzten Fahrzeuge höher zu bewerten
Mietet der Geschädigte eines Verkehrsunfalls für die Dauer der Reparatur des beschädigten Fahrzeugs ein Ersatzfahrzeug, muss er sich beim Schadensersatz ersparte Eigenkosten anrechnen lassen. Diese Kosten sind bei einem Fahrschulwagen pauschal mit 25 % der Mietwagenkosten anzusetzen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde bei einem Verkehrsunfall im Oktober 2016 ein Fahrschulwagen beschädigt. Während der Dauer der Reparatur des Wagens mietet sich der Fahrlehrer ein Ersatzfahrzeug. Die Kosten für die Anmietung verlangte er vom Unfallverursacher ersetzt. Strittig war nun, in welcher Höhe sich der Fahrlehrer ersparte Eigenkosten anrechnen lassen muss. Während die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einen Betrag von 25 % der Netto-Mietwagenkosten für richtig hielt, erkannte der Fahrlehrer nur einen Betrag von allenfalls 3 % der Mietwagen kosten an.Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg... Lesen Sie mehr
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