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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahrzeugbrief“ veröffentlicht wurden
Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28.08.2015
- 1 A 5/15 -
Eintrag in der Zulassungsbescheinigung sowie Besitz der Zulassungsbescheinigung begründen keinen Herausgabeanspruch eines sichergestellten Fahrzeugs
Inhaberschaft an Zulassungsbescheinigung spricht nicht für Eigentümerstellung
Ein sichergestelltes Fahrzeug muss nach § 24 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Saarlandes (SPolG) grundsätzlich an denjenigen herausgegeben werden, bei dem es sichergestellt wurde. Die Herausgabe an eine andere Person setzt voraus, dass diese ihre Berechtigung glaubhaft gemacht hat. Der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung sowie der Besitz der Bescheinigung sprechen nicht für die Eigentümerstellung und begründen damit keine Berechtigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Mann auf Herausgabe eines sichergestellten Fahrzeugs. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes wies die Klage ab. Da das Fahrzeug nicht beim Kläger sichergestellt wurde, habe er seine Berechtigung am Fahrzeug glaubhaft machen müssen. Dies sei ihm nicht gelungen. Der Kläger beantragte die Zulassung der Berufung. Er war im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die jeweils Eintragungen auf ihn beinhalteten. Seiner Meinung nach ergebe sich daraus seine Eigentümerstellung.Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Dem Kläger stehe kein Anspruch... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.02.2016
- 5 U 110/15 -
Autokäufer muss bei fehlender Fahzeughaltereigenschaft Berechtigung zur Fahrzeugveräußerung des Verkäufers überprüfen
Bloßer Besitz von Fahrzeugpapieren und -schlüsseln lässt gebotene Überprüfung durch Käufer nicht entfallen
Ist ein (privater) Verkäufer nicht als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen, muss ein (privater) Käufer von sich aus prüfen, ob der Verkäufer zum Fahrzeugverkauf berechtigt ist. Die bloße Angabe des Verkäufers, dass er ein gewerblicher Zwischenhändler sei und auch der Umstand, dass der Verkäufer im Besitz der Fahrzeugpapiere und der Fahrzeugschlüssel ist, erübrigt die gebotene Überprüfung durch den Käufer nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Als privater Verkäufer bot der Kläger aus Schwülper im Jahr 2014 seinen PKW Audi Q3 im Internet zum Preis von ca. 32.000 Euro zum Verkauf an. Im November 2014 rief ihn ein vermeintlicher Kaufinteressent an, der - wie später ermittelt wurde - den Namen eines unbeteiligten Dritten benutzte, dem wenige Tage zuvor die Geldbörse mit persönlichen... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 22.05.2014
- 8 U 114/13 -
Ein Gebrauchtwagenhändler kann nur bei Übergabe und Prüfung des Fahrzeugbriefs gutgläubig Eigentum an einem Kraftfahrzeug erlangen
Allein die fehlende Veranlassung zur Vorlage des Fahrzeugbriefs ist bei einem Gebrauchtwagenkauf grob fahrlässig
Ein Gebrauchtwagenhändler erlangt nur dann nach § 932 BGB gutgläubig Eigentum an einem Gebrauchtwagen, wenn ihm der Fahrzeugbrief übergeben wird und er daraufhin die in dem Fahrzeugbrief angegebene Fahrstellnummer mit der Fahrgestellnummer des verkauften Fahrzeugs überprüft. Er handelt aber bereits dann grob fahrlässig, wenn er sich nicht den Fahrzeugbrief vorlegen lässt. Dies hat das Kammergericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall schlossen zwei Gebrauchtwagenhändler einen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen. Nachträglich stellte sich jedoch heraus, dass der Verkäufer gar nicht Eigentümer des Fahrzeugs war. Der Käufer berief sich daraufhin auf einen gutgläubigen Eigentumserwerb. Er behauptete, dass er sich den Fahrzeugbrief des Wagens habe vorlegen lassen und daher davon habe... Lesen Sie mehr
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Landgericht Coburg, Urteil vom 12.11.2013
- 22 O 68/13 -
Schenkungsversprechen ist nur mit notarieller Vereinbarung wirksam
Bloßer Besitz eines Fahrzeugbriefes lässt keine Rückschlüsse auf Eigentümer zu
Ein bloßes Schenkungsversprechen ist nur dann wirksam, wenn es notariell vereinbart wird. Ansonsten muss eine Schenkung auch vollzogen werden, damit sie wirksam wird. Will der Schenkende den übereigneten Gegenstand vorerst weiter selbst nutzen, empfiehlt sich eine genaue schriftliche Dokumentation des Schenkungsvorgangs. Dies entschied das Landgericht Coburg und gab damit der Klage zweier Brüder als Erben gegen einen weiteren Bruder auf Herausgabe eines Pkw statt. Der Beklagte konnte nicht nachweisen, dass ihm das Fahrzeug vor dem Tod der gemeinsamen Mutter geschenkt worden war.
Die Parteien des zugrunde liegenden Verfahrens sind drei Brüder. Die beiden Kläger beerbten die verstorbene Mutter. Der dritte Bruder, der Beklagte, schlug das Erbe aus. Die Mutter wurde im Jahr 2011 Eigentümerin eines Fahrzeugs und erhielt den Fahrzeugbrief. Die Mutter erkrankte und beabsichtigte, nach dem Krankenhausaufenthalt zu einem der beiden Kläger zu ziehen. Dorthin wurde auch... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.07.2013
- 20 U 226/12 -
Aufbewahrung der Fahrzeugpapiere im Auto begründet keine Erhöhung der Diebstahlsgefahr
Keine Befreiung der Kaskoversicherung von Leistungspflicht
Durch das Belassen der Fahrzeugpapiere im Auto wird die Gefahr eines Diebstahls nicht im Sinne des § 23 Abs. 1 VVG erhöht. Die Kaskoversicherung wird daher nicht nach § 26 Abs. 1 VVG von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Diebstahl seines PKW beanspruchte der Fahrzeugbesitzer seine Kaskoversicherung. Diese weigerte sich jedoch zu zahlen, da der Fahrzeugbesitzer unter anderem die Fahrzeugpapiere im Auto hat liegen lassen. Dies habe die Gefahr eines Diebstahls erhöht, so dass sie ihrer Meinung nach von ihrer Leistungspflicht befreit gewesen sei. Der... Lesen Sie mehr
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Landgericht Coburg, Urteil vom 04.06.2013
- 23 O 246/12 -
Ex-Freundin nach unberechtigtem Weiterverkauf des Autos zum Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises verpflichtet
Überlassung eines Autos endet mit der Beziehung und der Rückforderung des Fahrzeugs
Nach der Trennung eines Paares muss der Ex-Partner beweisen können, dass ihm das genutzte Fahrzeug vom Partner geschenkt und nicht nur zur Nutzung überlassen wurde. Kann dieser Beweis nicht erbracht werden, endet die Leihe des Fahrzeugs mit der Beziehung und der Rückforderung des Wagens. Wurde das Fahrzeug bereits weiterverkauft, ist der Ex-Partner wegen unberechtigter Veräußerung des Fahrzeugs zum Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises des Fahrzeugs verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Kläger und Beklagte waren bis Anfang des Jahres 2012 Lebensgefährten. Der Kläger studierte im Ausland und hielt sich nur selten in Deutschland auf. Im November 2011 unterschrieb er bei einem Autohaus einen Kaufvertrag für einen gebrauchten BMW zum Preis von 16.100 Euro. Zunächst wurde vereinbart, dass der Wagen auf den Kläger zugelassen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.05.2012
- 3 U 69/11 -
Sport-Cabrio mit Schleife – Beschenkter wird durch Autoschlüssel nicht automatisch neuer Fahrzeugbesitzer
Bei erheblichem Fahrzeugwert muss Beschenkter möglichen Willen zur Schenkung und Übereignung des PKW abklären
Die Erwerberin eines Sport-Cabrios verliert nicht das Eigentum an dem PKW, wenn sie ihrem Freund zu dessen Geburtstag einen Fahrzeugschlüssel für das mit einer Schleife geschmückte Fahrzeug übergibt. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied, dass der Beschenkte nicht Eigentümer des Sport-Cabrios geworden ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die ursprüngliche Fahrzeugeigentümerin das im Stil eines Oldtimers gebaute Sport-Cabrio kurz vor dem 60. Geburtstag ihres Freundes zu einem Preis von 50.000 Euro gekauft. Am Geburtstag ihres Freundes fuhr sie vor dessen Arbeitsstelle mit dem Cabrio vor, gratulierte ihm und übergab ihm einen Fahrzeugschlüssel für das mit einer Schleife geschmückte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.03.2005
- 20 U 226/04 -
Autodiebstahl: Versicherung muss auch zahlen, wenn Fahrzeugpapiere und Schlüssel im Auto versteckt wurden
Versteckte Schlüssel und Papiere waren nicht kausal für den Diebstahl
Wenn ein Pkw gestohlen wird, in dessen Kofferraum der Besitzer Schlüssel und Fahrzeugpapiere versteckt hat, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Versicherung nicht zahlen muss. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die versteckten Gegenstände nicht den Diebstahl verursacht haben, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar gerade eine neues Auto mit Alarmanlage erworben. Unmittelbar nachdem sie das Fahrzeug beim Händler abgeholt hatten, fuhren sie für einen 2-tägigen Urlaub nach Tschechien. Bevor sie vom Händler losfuhren, legte der Mann den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein sowie ihm übergebene 3 Ersatzschlüssel in den Kofferraum, und zwar auf das Reserverad... Lesen Sie mehr
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