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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahrzeuggebrauch“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.08.2017
- 20 U 30/17 -
Benzinklausel: Beschädigung des Fahrzeugs durch Explosion einer Bauschaumflasche beim Aussteigen ist von Privathaftpflichtversicherung umfasst
Fahrzeugschaden ist nicht beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden
Wird ein Fahrzeug durch eine beim Aussteigen explodierende Bauschaumfalsche beschädigt, ist der Schaden nicht beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden. Die sogenannte Benzinklausel greift nicht. Daher muss eine Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Firmenwagen beschädigt, als ein Mitarbeiter der Firma beim Aussteigen eine Bauschaumflasche fallen ließ und diese im Anschluss daran explodierte. Da der Mitarbeiter für den Schaden aufkommen musste, beanspruchte er seine Privathaftpflichtversicherung. Diese verweigerte aber eine Leistungspflicht. Sie verwies nämlich auf eine Versicherungsklausel, wonach kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrzeugschaden beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden ist. Nach Ansicht der Versicherung war dies hier der Fall. Der Versicherungsnehmer sah dies anders und erhob Klage. Das Landgericht Hagen gab der Klage statt.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.06.2015
- 20 U 80/15 -
Während Kfz-Reparatur durch selbst entzündetes Benzin entstandene Brandschäden sind nicht von Privat-Haftpflichtversicherung umfasst
Kein Versicherungsschutz durch Haftpflichtversicherung bei Schäden durch Fahrzeuggebrauch
Entzündet sich während einer Kfz-Reparatur Benzin von selbst und kommt es nachfolgend zu Brandschäden, so haftet dafür nicht die Privat-Haftpflichtversicherung. Es besteht kein Versicherungsschutz, da Schäden, die durch den Fahrzeuggebrauch verursacht werden, nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2013 nahm ein Fahrzeughalter an seinem Pkw in einer Lagerhalle Reparaturarbeiten vor. Dabei ließ er restliches Benzin aus dem Tank ab, was sich selbst entzündete. Dadurch geriet nicht nur die Lagerhalle in Brand, sondern auch ein auf dem Nachbargrundstück stehendes Gebäude. Zudem brannten sämtliche ebenfalls in der Lagerhalle... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 08.10.2015
- 29 C 905/15 -
"Benzinklausel": Kein Versicherungsschutz durch Privathaftpflicht bei Schäden aufgrund Schiebens eines nicht fahrbereiten Pkw
Schäden sind beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden
Kommt es beim Schieben eines nicht fahrbereiten Pkw im öffentlichen Straßenraum zu einem Schadensfall, so besteht aufgrund einer "Benzinklausel" kein Versicherungsschutz durch die Privathaftpflichtversicherung. Denn in einem solchen Fall ist der Schaden bei dem Gebrauch des Fahrzeugs entstanden. Dies hat das Amtsgericht Mönchengladbach entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 wollte ein Mann seinen Pkw aus seiner Einfahrt auf die gegenüberliegende Straßenseite schieben. Das Fahrzeug, welches nicht mehr über einen Motor verfügte und weder versichert noch für den Straßenverkehr zugelassen war, sollte von einem Schrotthändler abgeholt werden. Bei dem Schieben des Pkw wurde ein parkendes Fahrzeug beschädigt,... Lesen Sie mehr
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