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Oberlandesgericht München, Urteil vom 24.02.2017
- 10 U 4448/16 -
Überholen einer Fahrzeugkolonne grundsätzlich nicht unzulässig
Unklare Verkehrslage beim Überholen einer Kolonne nur bei Vorliegen besonderer Umstände
Es ist grundsätzlich erlaubt, eine Fahrzeugkolonne zu überholen. Eine unklare Verkehrslage im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist beim Überholen einer Kolonne nur bei Vorliegen besonderer Umstände anzunehmen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Zusammenhang mit dem Überholen einer Fahrzeugkolonne bestehend aus mehreren Pkw zu einem Verkehrsunfall auf einer Bundesstraße. Das vorderste Fahrzeug der Kolonne fuhr mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Ein in der Kolonne befindlicher Fahrer eines BMW 745i entschied sich bei klarer Sicht nach vorne und keinem Gegenverkehr die Fahrzeugkolonne zu überholen. Dies bemerkte eine weiter vorne in der Kolonne befindliche Pkw-Fahrerin. Um noch vor dem BMW-Fahrer die Kolonne überholen zu können, scherte sie ebenfalls nach links aus. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß... Lesen Sie mehr
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