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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fallzahl“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.03.2014
- AnwZ (Brfg) 58/12 -

Erwerb der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht": Kein zwingender arbeitsrechtlicher Bezug bei Fällen aus dem Arbeitsförderungs- oder Sozial­versicherungs­recht

Voraussetzung ist Vorliegen einer relevanten und problematischen arbeitsrechtlichen Frage

Der Erwerb der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" setzt unter anderem das Vorliegen einer bestimmten Zahl von bearbeiteten Fällen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts voraus. Fälle aus dem Gebiet des Arbeitsförderungs- oder Sozial­versicherungs­recht können zwar genügen. Da sie aber nicht zwingend einen arbeitsrechtlichen Bezug aufweisen, müssen sie zumindest eine relevante und problematische Frage beinhalten, um einen arbeitsrechtlichen Bezug sicherzustellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2010 beantragte ein Rechtsanwalt, ihm die Führung des Titels "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu erlauben. Als Beleg für seine Kenntnisse und Fähigkeiten auf diesem Gebiet überreichte er unter anderem eine Liste mit 56 gerichtlichen bzw. rechtsförmlichen Verfahren. Nachdem der Rechtsanwaltskammer Bedenken aufkamen, ob die aufgelisteten Fälle zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrecht genügen, reichte der Rechtsanwalt im März 2011 weitere sieben Verfahren ein. Dennoch wurde ihm die Bezeichnung mit der Begründung verwehrt, dass die vorgelegten Fälle zum Nachweis... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.12.2013
- AnwZ (Brfg) 29/12 -

Fachanwalt für Arbeitsrecht: Vorliegen einer bestimmten Fallanzahl als Voraussetzung für Fachanwaltstitel nicht verfassungswidrig

Kein Verstoß gegen Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und Gleichheitssatz (Art. 3 GG)

Die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" setzt nach § 5 Abs. 1 c) Fachanwaltsordnung (FAO) die Bearbeitung von mindestens 50 gerichts- oder rechtsförmlichen Verfahren innerhalb von drei Jahren voraus. Diese Voraussetzung ist nicht verfassungswidrig. Die Vorschrift verstößt weder gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) noch gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2011 beantragte ein Rechtsanwalt, dass man ihm die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" verleiht. Da er jedoch nicht die erforderliche Anzahl von bearbeiteten gerichts- oder rechtsförmlichen Verfahren nachweisen konnte, wurde sein Antrag abgelehnt. Da der Rechtsanwalt meinte, dass das Erfordernis einer bestimmten Fallanzahl verfassungswidrig... Lesen Sie mehr



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