die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „fehlende Einzäunung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2012
- OVG 5 S 22.12 -
Fehlende Einzäunung und nicht ausreichende Wasserversorgung begründen Sicherstellung einer Schafherde
Tierhalter muss Verkauf seiner Schafe dulden, wenn dieser keine anderweitige sichere Unterbringungsmöglichkeit benennen kann
Nach den Grundsätzen des Polizeirechts ist das Bezirksamt zur Sicherstellung einer Schafsherde befugt, wenn eine fehlende Einzäunung und nicht ausreichende Wasserversorgung nachgewiesen werden können. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde am 21. August 2012 eine Anzeige erstattet, wonach im Wald am Döberitzer Weg etwa 60 Schafe uneingezäunt und unversorgt gehalten würden, von denen sich am Vorabend acht Tiere auf dem Grünstreifen der Heerstraße befunden hätten. Die Mitarbeiter des Bezirksamtes Spandau überprüften die Schafhaltung noch am selben Tag.Dabei fanden sie die Angaben zur fehlenden Einzäunung und zur nicht ausreichenden Wasserversorgung bestätigt. Daraufhin stellte das Bezirksamt 60 Schafe sicher und ordnete ihre anderweitige Unterbringung mit der Begründung an, es bestehe die Gefahr, dass die Tiere (wieder) auf die Heerstraße laufen würden. ... Lesen Sie mehr