die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „fehlende Vollmacht“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 22.12.2015
- 427 C 7526/15 -
Zustimmung zur Mieterhöhung durch Bevollmächtigten des Mieters bedarf Vorlage der Vollmachtsurkunde
Zurückweisung der Zustimmung aufgrund entsprechender Anwendung des § 174 BGB wegen Klarstellungsbedürfnisses des Vermieters
Erklärt ein Mieter seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch einen Bevollmächtigten, so muss der Zustimmung die Vollmachtsurkunde beigelegt werden. Andernfalls kann der Vermieter die Zustimmungserklärung aufgrund entsprechender Anwendung des § 174 BGB zurückweisen. Denn der Vermieter hat ein besonders starkes Interesse daran, schnell und zuverlässig Klarheit über die Bevollmächtigung zu erlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2015 erhielt die Mieterin einer Wohnung ein Mieterhöhungsschreiben, in dem die Vermieterin von der Mieterin die Zustimmung zur Mieterhöhung forderte. Die geforderte Zustimmung wurde nachfolgend von dem Sohn der Mieterin abgegeben. Da dieser aber keine Vollmachtsurkunde vorlegen konnte und somit seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung nicht nachweisen konnte, wies die Vermieterin die Zustimmungserklärung zurück und erhob Klage auf Zustimmung.Das Amtsgericht Dortmund entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe ein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung zugestanden.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.05.2010
- I ZR 140/08 -
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann auch ohne Vorlage einer Vollmacht wirksam sein
In Verbindung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages kann Abmahnung nicht zurückgewiesen werden
Nach § 174 BGB wird ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, nicht wirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist. In Verbindung mit dem Entwurf eines Unterwerfungsvertrages verliert diese Vorschrift jedoch ihre Gültigkeit, da die Abmahnung dazu dient, dem Schuldner die Möglichkeit einzuräumen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im vorliegenden Fall klagte ein Gebrauchtwagenhändler gegen einen Konkurrenten, der ein Inserat über zwei Fahrzeuge mit dem Zusatz "Dieser Preis ist ohne Garantie bzw. Gewährleistung" versah. Der Kläger sah in dem Hinweis einen Verstoß gegen zwingende Gewährleistungsvorschriften des Verbrauchsgüterkaufs. Sein Anwalt mahnte den Beklagten wegen eines Wettbewerbsverstoßes ab und forderte... Lesen Sie mehr