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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ferienimmobilien“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.08.2023
- III 59/20 -
BFH zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung bei Ferienimmobilien
Entgelte für Ferienimmobilien zur Weitervermietung sind Miete
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, können Aufwendungen, die ein Ferienimmobilienanbieter tätigt, damit ihm die Eigentümer von Ferienimmobilien diese zur Vermietung an Reisende überlassen, als Mieten zu qualifizieren sein und zu einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung zum Gewinn führen.
Die Klägerin, eine Verwaltungs- und Beteiligungs-Gesellschaft mbH, war im Streitjahr 2010 zu 100 % an einer Firma (X) beteiligt, die Reisenden Ferienimmobilien über Kataloge, eine Internet-Plattform und über Vermittler, wie zum Beispiel Reisebüros anbot. Zudem war die Klägerin Organträgerin der X, weshalb ihr das Ergebnis der Organgesellschaft steuerlich zugerechnet wurde. Mit seinen Reisekunden schloss X in eigenem Namen und für eigene Rechnung Ferienhaus- beziehungsweise Ferienwohnungsverträge zu einem Gesamtpreis ab, in welchem der an den jeweiligen Eigentümer der Immobile zu zahlende Preis und ein Aufschlag (Marge) für X enthalten war. Das... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.08.2019
- 2 Ss-OWi 438/19 -
Airbnb: Geldbußen wegen unerlaubter Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung rechtskräftig
Vermietung der Wohnung verstößt gegen Ferienwohnungssatzung
Die Vermietung einer Wohnung ohne Genehmigung zur Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung - über die Plattform "Airbnb" - verstößt gegen das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und bestätigte wegen entsprechender Verstöße hiergegen verhängte Geldbußen von in Höhe von 6.000 Euro.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte die Betroffene mit Urteil vom 30. November 2018 zur Zahlung von Geldbußen in Höhe von insgesamt 6.000 Euro verurteilt. Das Gericht verwies darauf, dass die Betroffenen durch die Vermietung der Wohnung gegen die auf Grundlage des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes von der Stadt Frankfurt am Main... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.06.2013
- I R 109-111/10 -
Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie kann zu steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen führen
Bei "Zwischenschaltung" einer Kapitalgesellschaft führt Mietverzicht der zu verdeckter Gewinnausschüttung der Gesellschaft an ihre Gesellschafter
Die Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie in Deutschland kann zu beträchtlichen Einkommensteuerforderungen führen; nämlich dann, wenn die Immobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft gehört und deren Gesellschafter als Nutzende der Immobilie in Deutschland wohnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.
Es entspricht wohl gängiger Praxis und Empfehlung einschlägiger Verkehrskreise, beim Ankauf einer spanischen Ferienimmobilie eine spanische Kapitalgesellschaft zu errichten und als Eigentümerin der Immobilie "vorzuschalten", vorzugsweise, um spanische Wertzuwachs- und Erbschaftssteuern zu 'ersparen', aber auch aus Gründen der Haftungsbeschränkung sowie der Anonymität. Dieses Gestaltungsmodell... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Münster, Urteil vom 02.07.2013
- 11 K 4508/11 E -
Ungünstige Gesetzesänderung für Nutzer von Wohnrechten
Änderung der Rechtslage mit Umstellung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen durch Einführung der sog. Abgeltungssteuer (§ 32 d EStG)
Die Nutzung von Ferienimmobilien, die eine AG verwaltet und nach einem speziell entwickelten Punkte- und Reservierungssystem an ihre Aktionäre überlässt, führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen, deren Höhe sich nach dem Mietpreis für vergleichbare Ferienobjekte richtet. Die Vergleichsmiete sei insbesondere nicht um die von den Aktionären gezahlten Jahresbeiträge, die unabhängig von der konkreten Nutzung von Ferienobjekten anfallen, zu mindern. Die Jahresbeiträge stellten Werbungskosten der Aktionäre dar, die jedoch wegen der ab dem Jahr 2009 geltenden gesetzlichen Beschränkung des Werbungskostenabzuges in § 20 Abs. 9 EStG nicht mehr abziehbar seien. Die Entscheidung betrifft eine Vielzahl von Steuerpflichtigen, die über eine Gesellschaftsbeteiligung exklusiv die Möglichkeit erhalten, Feriendomizile der Gesellschaft zu nutzen, ohne hierfür Miete zahlen zu müssen.
In dem zugrunde liegenden Fall war auch der Kläger, der deutlich über dem Sparerpauschbetrag liegende Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielte, an der AG beteiligt. Dieser hatte er - wie vertraglich vorgesehen - außerdem ein Darlehen gewährt. Hierfür erhielt er jährlich eine bestimmte Anzahl von Punkten. In den Streitjahren 2009 und 2010 hatte der Kläger drei Objekte der AG genutzt. Hierfür... Lesen Sie mehr
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