die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fernwärmeversorger“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2024
- VIII ZR 165/21, VIII ZR 176/21 und VIII ZR 20/22 -
Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Fernwärme muss rechtzeitig bestätigt werden
Widersprüche müssen innerhalb von drei Jahren erneut bekräftigt werden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein von einem Fernwärmekunden bereits frühzeitig - innerhalb von drei Jahren nach Zugang der ersten Jahresabrechnung - erhobener Widerspruch gegen eine Preiserhöhung seine Wirkung verliert, wenn der Kunde nicht spätestens bis zum Ablauf von weiteren drei Jahren ab der Erklärung des Widerspruchs in geeigneter Weise gegenüber dem Fernwärmeversorger deutlich macht, dass er auch jetzt noch an seiner frühzeitig geäußerten Beanstandung festhält.
In allen drei Verfahren beliefert die Beklagte die Kläger seit den Jahren 2008 bzw. 2010 auf der Grundlage ihrer Allgemeinen Versorgungsbedingungen mit Fernwärme. Hiernach stellt sie ihren Kunden einen verbrauchsunabhängigen Bereitstellungspreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in Rechnung. Diese Preise passt sie nach Maßgabe im Vertrag vorgesehener Preisänderungsklauseln an. Nach Zugang der ersten Jahresabrechnung legten die Kläger jeweils im Jahr nach dem Vertragsschluss - und damit frühzeitig - Widerspruch gegen die Preiserhöhung ein. In der Folgezeit zahlten sie für die von ihnen abgenommene Fernwärme die von der Beklagten jährlich... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.12.2023
- KZR 101/20 -
Bundesgerichtshof zum Streit um das Fernwärmenetz Stuttgart
EnBW muss Stuttgarter Fernwärmenetz nicht zurückbauen
Der Bundesgerichtshof hat in einem Rechtsstreit zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und EnBW entschieden, dass die Stadt nach Beendigung des zwischen den Parteien vereinbarten Gestattungsvertrags weder Eigentümerin des Fernwärmenetzes geworden ist, noch von EnBW Übereignung des Netzes verlangen kann. Ebenso wenig steht ihr ein Anspruch auf Beseitigung der Netzleitungen zu. Umgekehrt hat aber auch EnBW, die das Fernwärmenetz in Zukunft weiterbetreiben möchte, keinen kartellrechtlichen Anspruch auf die erneute Einräumung von Wegenutzungsrechten zum Betrieb des Fernwärmenetzes.
Die Klägerin, die Landeshauptstadt Stuttgart, ist Eigentümerin sämtlicher Wegegrundstücke der Stadt. EnBW, die Beklagte, betreibt das dortige Fernwärmenetz. Zunächst erschloss das Kommunalunternehmen "Technische Werke der Stadt Stuttgart AG" (TWS) größere Gebiete für die Fernwärmeversorgung der Stadt. Im April 1994 schloss die Stadt mit der TWS einen "Konzessionsvertrag", mit dem der... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.09.2023
- VIII ZR 249/22 und VIII ZR 263/22 -
Zur Wirksamkeit der geänderten Preisänderungsklausel in Fernwärmelieferungsverträgen
Neue Preisänderungsklausel eines Berliner Fernwärmeversorgers wirksam
Der Bundesgerichtshof hat über die Wirksamkeit der ab Mai 2019 geänderten Preisanpassungsklausel in Fernwärmelieferungsverträgen eines Berliner Fernwärmeversorgungsunternehmens entschieden. Es handelt sich um zwei weitere von zahlreichen beim Bundesgerichtshof anhängigen und mittlerweile überwiegend entschiedenen Verfahren, in denen Kunden Ansprüche gegen das Fernwärmeversorgungsunternehmen geltend machen.
In beiden Verfahren beliefert die Beklagte die jeweiligen Kläger seit dem Jahr 2007 beziehungsweise seit dem Jahr 2013 auf der Grundlage von Allgemeinen Versorgungsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 1 AVBFernwärmeV mit Fernwärme. Hiernach stellt die Beklagte ihren Kunden einen verbrauchsunabhängigen Bereitstellungspreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in Rechnung, die sie... Lesen Sie mehr