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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Feuerlöschgeräte“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 08.10.1992
- 4 C 414/92 -
Kosten für Feuerlöscherprüfung nicht als Betriebskosten oder Wartungskosten der Heizungsanlage umlagefähig
Feuerlöscher nicht Bestandteil der Heizungsanlage oder zum Betrieb der Heizungsanlage erforderlich
Die Kosten für eine Feuerlöscherprüfung sind ohne vertragliche Vereinbarung nicht als Betriebskosten oder Wartungskosten für die Heizungsanlage umlagefähig. Denn ein Feuerlöscher ist nicht Bestandteil der Heizungsanlage und ist auch nicht zum Betrieb der Heizungsanlage erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Steinfurt hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall legte der Vermieter einer Wohnung die Kosten für die Prüfung der Feuerlöscher im Heizraum auf die Mieter um. Denn seiner Meinung nach handele es sich dabei um Betriebskosten bzw. Wartungskosten für die Heizungsanlage. Es sei insofern zu beachten, so der Vermieter, dass nach dem Bauordnungsrecht sowie aus Sicherheitsgründen ein Feuerlöscher im Heizraum erforderlich ist. Einer seiner Mieter war mit der Umlage jedoch nicht einverstanden, so dass der Fall vor Gericht kam.Das Amtsgericht Steinfurt entschied zu Gunsten des Mieters. Nach dem Mietvertrag seien die Kosten für die Feuerlöscherprüfung... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 26.11.2003
- 29 O 374/03 -
Kosten für Anschaffung und Montage von Feuerlöschern keine umlagefähigen Betriebskosten
Wohnungsmieter müssen Kosten nicht anteilig tragen
Die Kosten für die Anschaffung und Montage von Feuerlöschern können nicht als Betriebskosten auf die Wohnungsmieter umgelegt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit darüber, ob die Umlage der Kosten für die Anschaffung und Montage von Feuerlöschern in einer Nebenkostenabrechnung zulässig war.Das Landgericht Berlin entschied, dass Kosten für die Anschaffung und Montage von Feuerlöschern nicht als Betriebskosten umlagefähig seien.Die Kosten... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.1986
- 62 S 94/85 -
Kosten für Prüfung von Feuerlöschgeräten sowie Austausch der Löschsubstanz durch Fachfirma stellen umlagefähige Betriebskosten dar
Vermieter kann zur Wartung von Schneeräumgeräten sowie Hausreinigung Fachfirmen beauftragen
Die Kosten für eine Prüfung von Feuerlöschgeräten und für den Austausch der Löschsubstanz stellen umlagefähige Betriebskosten dar. Zudem ist der Vermieter berechtigt, zur Wartung von Schneeräumgeräten sowie zu Hausreinigung Fachfirmen zu beauftragen und die dadurch entstehenden Kosten auf die Mieter umzulegen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnungsmietvertrags im Jahr 1983 über die Umlagefähigkeit einiger von der Vermieterin aufgeführten Kosten. So vertrat die Vermieterin die Ansicht, dass die Kosten für die Wartung der Schneeräumgeräte sowie für die Reinigung des Wohnhauses durch eine Fachfirma als Betriebskosten anzusehen sind. Dies sahen die Mieter einer... Lesen Sie mehr
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