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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Flash-Mob“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18.07.2015
- 1 BvQ 25/15 -
"Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" auf privatem Grundstück mit Publikumsverkehr zulässig
Versammlungsrechtliche Bedenken gegen Veranstaltung seitens der Versammlungsbehörde nicht erkennbar
Im Wege der einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der für Montag, 20. Juli 2015, zwischen 18.15 und 18.30 Uhr auf dem Nibelungenplatz in Passau geplante "Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" durchgeführt werden darf. Zivilgerichtliche Entscheidungen, die u. a. das von der privaten Eigentümerin des Nibelungenplatzes ausgesprochene Hausverbot bestätigt hatten, hat das Bundesverfassungsgericht zu wesentlichen Teilen aufgehoben. Die einstweilige Anordnung des Gerichts beruht auf einer Folgenabwägung. Das trägt auch dem Umstand Rechnung, dass es bislang an gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Inanspruchnahme von öffentlich zugänglich gemachten, aber in privater Hand gehaltenen Grundstücken für Versammlungen fehlt und eine inhaltlich abschließende Entscheidung im Eilverfahren nicht möglich war.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens beabsichtigt, am 20. Juli 2015 für die Zeit von 18.15 Uhr bis 18.30 Uhr eine stationäre öffentliche Versammlung auf dem Nibelungenplatz in Passau durchzuführen. Dieser ist zentral in der Stadt am südlichen Ende der Fußgängerzone gelegen und für den Publikumsverkehr geöffnet. Er steht im Eigentum einer GmbH & Co. KG. Mit der geplanten Versammlung unter dem Motto "Bierdosen-Flashmob für die Freiheit" soll auf das Schwinden des staatlichen Gewaltmonopols sowie auf eine zunehmende Beschränkung von Freiheitsrechten hingewiesen werden. Auf Kommando "Für die Freiheit - trinkt AUS!" sollen die Versammlungsteilnehmer... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.03.2014
- 1 BvR 3185/09 -
Verfassungsbeschwerde gegen den gewerkschaftlichen Aufruf zu einer "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel erfolglos
Bundesverfassungsgericht erklärt Flashmobs während eines Streiks im Einzelhandel für generell zulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Arbeitgeberverbandes gegen gewerkschaftlich organisierte, streikbegleitende Flashmob-Aktionen im Einzelhandel nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer wandten sich gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen, die einen solchen Aufruf im konkreten Fall für zulässig hielten. Das Bundesverfassungsgericht verwies darauf, dass die fachgerichtliche Auslegung des Arbeitskampfrechts die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Koalitionsfreiheit des Beschwerdeführers hinreichend berücksichtigt; daher ist die Verfassungsbeschwerde unbegründet.
Die im Ausgangsverfahren beklagte Gewerkschaft veröffentlichte während eines Streiks im Einzelhandel im Jahr 2007 ein virtuelles Flugblatt mit der Frage "Hast Du Lust, Dich an Flashmob-Aktionen zu beteiligen?", bat Interessierte um die Handy-Nummer, um diese per SMS zu informieren, wenn man gemeinsam "in einer bestreikten Filiale, in der Streikbrecher arbeiten, gezielt einkaufen gehen"... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2009
- 1 AZR 972/08 -
BAG: Streikbegleitende „Flashmob-Aktion“ zulässig
Freie Wahl der Kampfmittel ist grundrechtlich geschützt
So genannte „Flashmob-Aktionen“ im Arbeitskampf sind im Einzelhandel dann zulässig, wenn für den Arbeitgeber Verteidigungsmöglichkeiten, z.B. durch eine kurzfristige Betriebsschließung bestehen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Eine gewerkschaftliche Aktion, bei der kurzfristig aufgerufene Teilnehmer durch den Kauf geringwertiger Waren oder das Befüllen und Stehenlassen von Einkaufswagen in einem Einzelhandelsgeschäft eine Störung betrieblicher Abläufe herbeiführen, ist im Arbeitskampf nicht generell unzulässig. Allerdings greift eine derartige „Flashmob- Aktion“ in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.09.2008
- 5 Sa 967/08 -
Kein Verbot von so genannten "Flash-Mob"-Aktionen im Arbeitskampf
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Berufung des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg (HBB) zurückgewiesen, mit welcher der Gewerkschaft ver.di der Aufruf zu so genannten "Flashmob"-Aktionen untersagt werden sollte, bei denen viele Personen in bestreikten Filialen seiner Mitgliedsunternehmen zur Blockade des Kassenbereichs Pfennigartikel kaufen bzw. Einkaufswagen voll packen und stehen lassen sollen.
Derartige Aufrufe zur Ergänzung laufender Streikmaßnahmen seien zulässig und durch die den Tarifvertragsparteien zugewiesene freie Wahl der Kampfmittel grundrechtlich geschützt.Sie seien nicht offensichtlich ungeeignet oder nicht erforderlich, um das Ziel des Arbeitskampfes, den Abschluss des Tarifvertrages zu erreichen.Der Aufruf zu derartigen Aktionen sei... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 13.12.2007
- 34 Ga 20169/07 -
"Flashmob-Aktionen" von ver.di in Einzelhandelsfilialen verboten
Das Arbeitsgericht Berlin hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens der Gewerkschaft ver.di untersagt, so genannte "Flashmob-Aktionen" im Rahmen ihres Arbeitskampfes im Einzelhandel durchzuführen.
Diese Aktionen werden in der Weise geführt, dass beispielsweise viele Menschen zur gleichen Zeit einen Pfennigartikel in einer Filiale kaufen und damit für längere Zeit den Kassenbereich blockieren. Das Arbeitsgericht hat solche Aktionen für arbeitskampfrechtlich unwirksam erklärt, da sie die Grenzen aus Art. 9 Abs. 3 GG überschritten. Das Arbeitsgericht Berlin hat im Rahmen... Lesen Sie mehr
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