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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fleischwirtschaft“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.06.2022
- 1 BvR 2888/20, 1 BvR 1156/21, 1 BvR 1155/21, 1 BvR 1154/21, 1 BvR 1153/21 und 1 BvR 1152/21 -
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie
Gesetzliche Fremdpersonalverbot in Fleischindustrie bleibt vorerst bestehen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden eines Unternehmens der Wurstherstellung und mehrerer Zeitarbeitsunternehmen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen das Verbot, in der Fleischwirtschaft Personal als Werkvertragsbeschäftigte oder in Leiharbeit einzusetzen. Die Beschwerdeführenden sehen sich in ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit verletzt; das Unternehmen der Wurstherstellung rügt zudem eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung mit anderen Branchen. Die Begründung der Verfassungsbeschwerden genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht; sie sind daher unzulässig.
Mit der Vorschrift des § 6 a Abs. 2 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) verbietet der Gesetzgeber Betrieben der Fleischwirtschaft seit dem 1. Januar 2021, die Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung durch Selbstständige erledigen zu lassen, also mit Hilfe der bisher in weitem Umfang eingesetzten Werkvertragsunternehmen. Die Arbeiten dürfen aufgrund des „Fremdpersonalverbots“ nur noch durch eigenes Personal ausgeführt werden. Seit dem 1. April 2021 wird mit § 6 a Abs. 3 GSA Fleisch zudem die Leiharbeit in diesen Bereichen der Fleischwirtschaft eingeschränkt und ab dem 1. April 2024 gänzlich... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 20.05.2021
- 4 V 33/21 -
Erfolgreicher Eilantrag betreffend das Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft
Fremdpersonalverbot nicht für Tätigkeiten die nach Herstellung verpackten Produktes erfolgen
Das Finanzgericht Hamburg hat mit Beschluss einem Eilantrag betreffend das Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft weitgehend stattgeben.
Der Gesetzgeber hatte im Dezember des vergangenen Jahres mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz u.a. auch das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft - kurz: GSA Fleisch - geändert. Im Mittelpunkt steht insoweit die Vorschrift des § 6 a GSA Fleisch, die Einschränkungen des Einsatzes von Fremdpersonal im Kernbereich der Fleischwirtschaft, namentlich in der Schlachtung,... Lesen Sie mehr
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