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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fliesenleger“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.08.2013
- 15 U 163/12 -
Mängelhaftung des Auftragnehmers selbst bei Vorliegen von Mangelfreiheit aufgrund Verletzung von Hinweispflichten
Beschädigung von Fliesen wegen falschen Reinigungsmittels
Ist ein Werk mangelfrei, so kann dennoch eine Haftung für den Auftragnehmer bestehen, wenn er seine Hinweispflichten nicht nachkommt. Weist ein Fliesenleger den Auftraggeber nicht darauf hin, dass nur bestimmte Reinigungsmittel verwendet dürfen, so haftet der Fliesenleger für die Beschädigung der Fliesen aufgrund der Verwendung von falschem Reinigungsmittel. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Auftrag der Eigentümerin zweier Studentenwohnheime nahm eine Fliesenlegerfirma im Jahr 2003 Fliesenarbeiten an den Bädern der beiden Häuser vor. Nachdem die Arbeiten fertiggestellt und abgenommen wurden, entstanden aufgrund der Verwendung falschen Reinigungsmittels Schäden an den Fliesen. Die Hauseigentümerin klagte daher im Februar 2012 gegen die Fliesenlegerfirma auf Zahlung eines Vorschusses zur Beseitigung der Mängel. Sie hielt die Firma für verantwortlich, da sie auf die Verwendung des richtigen Reinigungsmittels habe hinweisen müssen. Das Landgericht Marburg gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Fliesenlegerfirma.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.02.2016
- VII ZR 210/13 -
BGH: Verletzung von Prüfungs- und Hinweispflichten durch Auftragnehmer kann ohne Vorliegen eines Mangels keine Mängelhaftung begründen
Fliesenleger haftet nicht für Verwendung von falschen Reinigungsmitteln
Verletzt ein Auftragnehmer seine Prüfungs- und Hinweispflichten und entsteht dadurch an dem mangelfreien Werk ein Schaden, so begründet dies keine Mängelhaftung des Auftragnehmers. Daher haftet ein Fliesenleger nicht für den Schaden an mangelfreien Fliesen, der durch die Verwendung eines falschen Reinigungsmittels entsteht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Eigentümerin zweier Studentenwohnheime im Jahr 2003 eine Fliesenlegerfirma mit Fliesenarbeiten an den Bädern der beiden Häuser beauftragt. Nach Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten entstanden aufgrund der Verwendung falschen Reinigungsmittels Schäden an den Fliesen. Die Hauseigentümerin machte dafür die Fliesenlegerfirma verantwortlich und... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.12.2013
- S 1 U 225/13 -
Kniegelenksschäden eines Fliesenlegers können nicht als Berufskrankheit anerkannt werden
Arbeitstechnische und medizinische Voraussetzungen für Anerkennung der Gesundheitsstörungen als Folge einer Berufskrankheit nicht erfüllt
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Kniegelenksschäden eines Fliesenlegers nicht als Berufskrankheit anerkannt werden können. Eine Meniskuserkrankung setzt voraus, dass der Versicherte während seiner täglichen Arbeitszeit mehr als ein Drittel der Zeit meniskusbelastende Arbeitshaltungen eingenommen hat. Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt.
Der 1967 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls absolvierte ab Mitte 1987 eine Lehre als Fliesenleger. Anschließend arbeitete er bis Januar 2001 als Fliesenlegergeselle im väterlichen Betrieb, den er sodann als selbstständiger Unternehmer fortführte. Nach den Feststellungen des Präventionsdienstes der beklagten Berufsgenossenschaft hatte der Kläger im Rahmen dieser Tätigkeiten... Lesen Sie mehr
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