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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 03.07.2012
- 14 U 167/12 -
Werbung mit irreführendem Gütesiegel "Empfohlen" auf fluege.de unzulässig
Umstrittener Verein "verbraucherschutz.de" verleiht "Empfohlen"-Siegel gegen Entgelt ohne jegliches Prüfungsverfahren
Die Unister GmbH darf auf ihren Internetportalen (unter anderem fluege.de und ab-in-den-Urlaub.de) nicht mit einem irreführenden Gütesiegel werben. Dies entschied das Oberlandesgericht Dresden.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Unister GmbH hatte auf fluege.de und anderen Internetseiten mit dem Siegel "Empfohlen" des umstrittenen Vereins "verbraucherschutz.de" geworben. Eine echte Prüfung fand aber nicht statt. Der Verein verleiht das Siegel gegen Zahlung eines Entgelts lediglich auf Basis eigener Angaben der Unternehmen.Das Gericht schloss sich der Auffassung des klagenden Verbraucherzentrale Bundesverbands an, dass die Werbung mit dem Siegel irreführend ist. Sie erwecke den falschen Eindruck, die ausgesprochene Empfehlung beruhe auf einer objektiven Bewertungsmethode. Durch den Namen verbraucherschutz.de... Lesen Sie mehr
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