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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Freischankfläche“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 26.09.2016
- 1123 OWi 237 Js 194399/16 -
AG München zum Aufstellen eines Kundenstoppers auf Freischankfläche
Unbefugte Sondernutzung einer Straße stellt Ordnungswidrigkeitenverstoß dar
Ein Betriebswirt wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit der fahrlässigen unbefugten Sondernutzung einer Straße mittels eines Kundenstoppers zu einer Geldbuße von 50 Euro verurteilt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden
Im vorliegenden Fall ist der Betroffene Franchise-Nehmer eines Bäckereiunternehmens und betreibt einen Bäckerei- und Café-Betrieb. Am 10.02.2016 gegen 09.50 Uhr befand sich auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Laden ein sogenannter Kundenstopper, d.h. ein selbststehender Werbeaufsteller, mit dem auf ein Krapfen-Angebot des Bäckereibetriebs hingewiesen wurde. Auf der Freischankfläche waren keine Stühle und Tische aufgestellt.Der Ladeninhaber wusste, dass ein Kundenstopper nicht auf dem öffentlichen Gehweg stehen darf, wenn der Bereich vor dem Laden, der als Freischankfläche ausgewiesen ist, nicht bestuhlt ist. In der Verhandlung... Lesen Sie mehr
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